Kommentar:Verantwortung des neuen Eigentümers

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In das Haus sollte wieder ein Einzelhandelsgeschäft einziehen. Das hat Vorteile für Stadt, Kunden und Geschäfte

Von Stefan Salger

Mit dem Modehaus Kohl schließt ein Traditionsunternehmen - ein alteingesessener Familienbetrieb weniger in der Kreisstadt. Man hat sich an Hiobsbotschaften schon gewöhnt. Vor allem geht es dann meist um Läden, die heute eröffnen und morgen schon wieder leer stehen, weil die Geschäftsleute die erste Durststrecke nicht überstehen oder die Kunden auf gute Beratung pfeifen und lieber billiger per Mausklick einkaufen. Für eine Stadt ist das gefährlich, wird bei zu vielen gähnenden Schaufenstern doch eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt. Dann wird es auch für Fachgeschäfte eng. An ihre Stelle treten bestenfalls Imbissbunden, Nagelstudios, Ein-Euro-Läden. Viele Einflussmöglichkeiten hat die Stadt nicht. Es bleibt die Planungshoheit, mit der im Sinne des Städtebaus die Richtung für die Folgenutzung vorgegeben werden kann. Im Blick ist dabei vor allem die Nutzung des Erdgeschosses. Wohnungen sind dort tabu. Und am Marktplatz gibt es bereits genügend Lokale, Cafés oder Optiker.

Der neue Eigentümer, das Allinger Bauunternehmen Vilgertshofer, hat an anderen Stellen am Marktplatz bewiesen, wie es gehen kann - und auch, wie nicht. Auf der westlichen Straßenseite wurden einige Häuser ansehnlich renoviert. Die Immobilienfirma hat aber auch schon Pläne der Stadt durchkreuzt und Gewerbeflächen im Erdgeschoss nicht an Einzelhändler, sondern an Steuerkanzleien vermietet - so geschehen am Fußweg zum Viehmarktplatz. Wie belebend und anregend dort der Blick durch die Schaufenster ist, kann man sich vorstellen.

Die Stadt sollte dem neuen Eigentümer diesmal also nachdrücklicher seine Verantwortung klar machen, zumal auch dieser kein Interesse an einer verödenden Innenstadt haben kann: In das Erdgeschoss des Noch-Modehauses gehört ein Einzelhandelsbetrieb.

Weil die Konkurrenz im Internet die Margen jener Einzelhändler schmelzen lässt, lassen sich so zwar möglicherweise nicht die maximalen Mieten erzielen. Die Stadt könnte sich aber erkenntlich zeigen, indem sie an anderer Stelle ihren Ermessensspielraum bei Baugenehmigungen zugunsten des Bauherren ausschöpft.

© SZ vom 27.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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