Kommentar:Recht auf Prüfung

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Gemeinde und Unternehmen haben Zeit. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs über einen Einkaufsmarkt in Eichenau kann in Ruhe abgewartet werden

Von Erich C. Setzwein

In Eichenau wird es einen Supermarkt geben. Es wird sicher auch ein Edeka sein, für den auf dem ehemaligen Tankstellengrundstück im Süden der Gemeinde Baurecht geschaffen wurde. Es ist sicherlich nicht waghalsig, diese Entwicklung vorherzusagen. Die Frage, die sich viele Eichenauer derzeit stellen, ist ohnehin nur die, wann sie dort endlich einkaufen können. Diejenigen, die dann nicht mehr Puchheim ins Ikarus-Center fahren, sondern vorher zum Edeka abbiegen, werden sich vielleicht noch gedulden müssen. Jedenfalls so lange, bis endgültig geklärt ist, ob die Gemeinde auch alles richtig gemacht hat.

Es ist gut zu wissen, dass sich niemand mit Entscheidungen einer Behörde einfach abfinden muss, dass keine Satzung in Marmor gemeißelt über Jahre und Jahrzehnte unverändert bestehen muss. Dass es für den ganz normalen Bürger, den Eichenauer Anwohner, möglich ist, vor einem Gericht die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans prüfen zu lassen. Insofern wird das neue Einkaufsparadies auf dem dreieckigen Grundstück mit dreieckigem Grundriss erst dann gebaut werden, wenn ein unabhängiges Gericht darüber entschieden hat, ob auch wirklich alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Denn auch wenn in einer öffentlichen Sitzung anscheinend alle Fragen vom Gemeinderat beantwortet und alle Einwendungen abgewogen und beschieden wurden, so ist doch ein letzter Rest Zweifel geblieben. Und genau für diesen Fall ist das Rechtsinstrument mit dem nicht leicht eingängigen Namen Normenkontrollverfahren geeignet.

Edeka und die Eichenauer Konsumenten haben alle Zeit der Welt, den Richterspruch abzuwarten. Es wäre jetzt völlig falsch, gegen diejenigen Stimmung zu machen, die alle ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen. Solche Möglichkeiten hat, solange es nach den Grundprinzipien des freiheitlichen Rechtsstaats und der darin unabhängigen Gerichte geht, jeder. Ob nun der neue Nachbar ein Supermarkt ist oder eine Autobahn oder eine Startbahn, die verhindert werden soll.

© SZ vom 03.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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