Kommentar:Nicht im Bürgerinteresse

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Die Grafrather hatten sich für einen großen Supermarkt ausgesprochen. Jetzt, da es Probleme geben könnte, rudert die Gemeinde zurück und plant anders als gewünscht

Von Manfred Amann

Ist es denn in Grafrath nicht möglich, ein Vorhaben zügig und ohne großen Widerstand umzusetzen? Diese Frage muss gestellt werden dürfen, wenn Planungen ins Stocken geraten. Sei es die Bebauung des Klosterwirtgeländes, die Erweiterung des Gewerbegebietes oder jetzt der Bau eines Supermarktes: "Irgendwo hakt es immer", heißt es nicht selten.

Dass sich Bürgermeister Markus Kennerknecht nun dafür stark macht, dass wenigstens ein etwas kleinerer Lebensmittelmarkt gebaut wird, ist daher verständlich und wird von einer Vielzahl von Bürgern auch gut geheißen, auch wenn im Bürgerentscheid 2014 für einen großen Markt gestimmt worden war. Viele Grafrather haben es mittlerweile satt, ständig mit immer neuen Veränderungen vertröstet zu werden. Dass Kennerknecht und die Mehrheit der Ortspolitiker nun die Pläne des Bauträgers Sedlmeier voranbringen wollen, hat aber sicherlich auch damit zu tun, dass sie gut einschätzen können, dass ein großer Lebensmittelmarkt, wie er bislang geplant wurde, kaum noch realisiert werden kann, weil der Streit um Besitzrechte nicht, zumindest nicht in absehbarer Zeit, beigelegt werden kann. Dass die Unternehmensgruppe Scherbaum den Vorstoß unternahm, auf dem Weinberger-Grundstück ein Mehrfamilienhaus zu errichten, lässt sogar vermuten, dass sich die Firma bereits damit abgefunden hat, dass sie den größeren Markt kaum wird bauen können, weil Sedlmeier nun einen eigenen Weg geht und das Gericht der Klage des Projektentwicklers Bernd Schwarz auf Erfüllung von Vereinbarungen nicht stattgegeben wird.

Und es tut sich sogar der Verdacht auf, dass mit der Wohnbebauung nebenan Sedlmeiers Planung für einen kleineren Markt zum Bespiel hinsichtlich einer Vorsorge gegen Lärmschutz erschwert werden sollte. Dennoch sollte die Gemeinde die fast abgeschlossene Planung für einen großen Supermarkt nicht in der Schublade verschwinden lassen. Sollten die Richter doch anders als erwartet entscheiden und dies auch recht bald tun, sodass der große Wurf doch möglich wird, sollte schon die bisherige Planung zum Zuge kommen.

© SZ vom 16.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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