Kommentar:Missachtung des Stadtrats

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Zum wiederholten Male setzt Brucks Bürgermeister nur um, was ihm passt

Von Peter Bierl

Der Bahnausbau ist innerhalb weniger Wochen nach den NS-belasteten Straßenschildern das nächste Thema in Bruck, bei dem Oberbürgermeister Erich Raff (CSU) vorgehalten wird, Beschlüsse zu missachten. Wieder räumt der Gescholtene den Vorwurf ein und kündigt sogar den nächsten Verstoß an: Wenn der Stadtrat am Dienstag erneut für einen viergleisigen Ausbau der S 4 stimmt, wird sich Raff nicht darum scheren, weil er die Position der Regierung teilt, dass drei Gleise reichen, und weil er den Zug für abgefahren hält.

Beides ist falsch: Vier Gleise bis Bruck wären sinnvoll, alles andere ist Flickschusterei, mit Zügen im Gegenverkehr, die sich gegenseitig ausbremsen. Und nichts ist endgültig entschieden. Die Bürgermeister entlang der Strecke könnten mehr erreichen, wenn sie gemeinsam massiv protestieren würden, statt klein beizugeben. Stattdessen serviert der OB dem Stadtrat eine Beschlussvorlage, in der es heißt, Expressbusse nach München sollten die Not der Pendler lindern: Es würde darauf hinauslaufen, ganze Geschwader von Bussen in die Autoschlangen einzureihen. Echt jetzt?

Völlig unabhängig von inhaltlichen Aspekten steht Bruck vor einem grundsätzlichen Problem: Dieser OB hat in etlichen Fragen keine Mehrheit im Stadtrat und die Mehrheit im Stadtrat einen OB, der nur umsetzt, was ihm passt. Wenn Raff seine Amtszeit nicht voll ausschöpfen würde, sondern die Bürger im nächsten Frühjahr Stadtrat und OB neu wählen könnten, böte das auch keine Gewähr für Harmonie. Vielleicht würde die aktuelle Konstellation nur bestätigt. Bürgermeister werden nicht von Kommunalparlamenten gewählt, sondern beide Organe direkt von den Bürgern.

Darum ist es nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel, dass ein Bürgermeister keine eigene Mehrheit im Rat hat. Die Aufgabe besteht darin, zu kooperieren und Mehrheiten zu schmieden - im Idealfall durch die besseren Argumente. Im Zweifelsfall aber gilt, Ober sticht Unter: Der Bürgermeister hat zu tun, was der Stadtrat beschließt.

© SZ vom 26.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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