Kommentar:Gerechte Entlastung

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Das neue Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung ist eine gute Sache

Von Sebastian Mayr

Dass es in Zukunft der Auftraggeber ist, der den Makler bezahlen muss, ist ohne Zweifel der richtige Schritt. Die Änderung ist nur gerecht, doch sie muss auch beim Mieter ankommen. Fraglich bleibt, wie viel sich für den wirklich ändern wird, wenn Vermittlungen über den Makler die Regel bleiben. Dort wo der Wohnungsmarkt eng ist, könnten viele Mieter so froh sein, überhaupt gefunden zu haben, was sie suchen, dass sie zahlen, was sie nicht zahlen müssten. Im Landkreis Fürstenfeldbruck sind die Mietpreise im vergangenen Jahr wieder deutlich gestiegen. Am stärksten sind, wie im ganzen Münchner Umland, die Kommunen mit S-Bahn-Anschluss betroffen. Der eine oder andere Mieter nimmt deswegen vielleicht doch eine überhöhte Ablösesummen für die Einrichtung oder versteckte Kosten im Vertrag in Kauf, um seine Wunschwohnung zu bekommen.

Doch Makler und Vermieter sind keine bösartigen Gierhälse, die Mieter ausnehmen wollen. Allerdings gibt es auch unter ihnen schwarze Schafe. Schon jetzt suchen manche Vermieter nach solventen Nichtrauchern ohne Kinder und Haustiere. Eigentlich dürften sie diese Kandidaten anderen nicht vorziehen. Doch so wie diese Auswahl unter der Hand eben doch möglich ist, wird es auch Wege geben, die am Bestellerprinzip vorbei führen.

Dass Brucker Makler betonen, sich selbstverständlich an die neuen Regeln halten zu wollen, bestärkt die Hoffnung für die Mieter aber. Dass sie das Bestellerprinzip oder wenigstens eine Beteiligung der Vermieter für gerecht halten, ist glaubwürdig. Dazu kommt, dass sich die Mieter auch in der Praxis auf der sicheren Seite fühlen dürfen, wie der Mietrechtsanwalt Peter Irrgeher sagt. Wer auf eine Wohnungsanzeige reagiert, kann belegen, dass nicht er den Auftrag an den Makler erteilt hat. Die Mieter dürften in Zukunft also tatsächlich um die Provisionszahlungen herumkommen. Einzelfälle, die am Recht vorbeigehen, mag es geben. Die Regel dürften sie nicht werden. Für die Mieter bringt das Bestellerprinzip gerade in einer Gegend, in der die Preise hoch sind, eine Entlastung, die gut tut und gerecht ist.

© SZ vom 05.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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