Kommentar:Bürgermeister als Schlichter gefragt

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Ein Nachbarschaftsstreit sollte ein großes Mammendorfer Bauvorhaben nicht verzögern

Von Manfred Amann

Ein eingeklappter Drehkran, Baumaschinen und ein Seecontainer vor dem Gartenzaun: welch eine Idylle. Man kann verstehen, dass die Anwohner der seit etwa 30 Jahren bestehenden Mammendorfer Wohneigentümergemeinschaft nicht plötzlich vor rostigem Krangestänge und Bauwagen auf der Terrasse Kaffee trinken wollen und nun aufbegehren. Doch wie es scheint, lässt die Rechtslage es zu, dass der Eigentümer seinen Grund jenseits des Zaunes als Lagerplatz nutzt. Ob dies tatsächlich hinzunehmen ist und ob hier Nachbarn geärgert werden sollen, sei dahingestellt. Darüber sollen die Richter befinden. Eines dürfte jedoch selbst den Ortspolitikern klar sein, dass ein Lagerplatz für Baugeräte in einem Wohnumfeld nichts zu suchen hat, ganz egal wie die Rechtslage ist.

Bislang spielte diese Verschandelung angesichts des freien Feldes, das sich an das Anwesen südlich anschließt, keine große Rolle. Wegen des großen Bauvorhabens ist es jetzt jedoch an der Zeit, dass die Gemeinde eingreift, nicht nur um den Planungsfortschritt nicht zu gefährden oder um den Streit zu befrieden, sondern hauptsächlich für die Zukunftspläne. In unmittelbarer Nähe soll eine Kindertagesstätte errichtet werden, nicht weit davon entfernt ein Seniorenheim und Wohnhäuser. Kaum vorstellbar, dass dazwischen wie auf einer kleinen Insel, von vielen Seiten einsehbar, einmal ein Baugerätelager das Ortsbild verunstalten könnte.

Ohne Partei zu ergreifen, sollte Bürgermeister Josef Heckl den Nachbarschaftsstreit zum Anlass nehmen, nach einer neuen Lagermöglichkeit für die Baugeräte suchen. Kommune und Grundbesitzer profitieren von der Aufwertung der vom Besitzer zur Verfügung gestellten Fläche zu Bauland, das sind Millionenbeträge. Da müsste es doch möglich sein, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Auch mit Blick auf den Nachbarschaftsstreit wäre dies ein Weg aus der Krise. Wenn die Baugeräte weg sind, ist auch der aktuelle Streitgrund nicht mehr gegeben. Um mit etwas Feingefühl wird auch dem Grundbesitzer zu vermitteln sein, dass er durch die Aufwertung zu Bauland gewonnen hat und er von der Vergrößerung des Abstandes zu den Nachbarn baurechtlich keine Einschränkungen hinnehmen muss.

© SZ vom 16.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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