Im Nordbereich:Alling baut weiter

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Gemeinde will nicht auf Urteile des Verwaltungsgerichts warten

Von Manfred Amann, Alling

Nachdem auch der überarbeitete Bebauungsplan "Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße" vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) ausgesetzt worden ist, setzt die Gemeinde die Planung nur noch begrenzt auf den Nordbereich fort. Und dies, obwohl der Anwalt der Familie Killer, Ewald Zachmann, beim VGH erneut einen Antrag auf einstweilige Anordnung eingereicht hat, weil die Bauarbeiten trotz der Außerkraftsetzung nicht eingestellt wurden. Der Südbereich soll erst neu überplant werden, wenn die Begründungen für das Urteil und für jenes vorliegen, mit dem der VGH unlängst auch den Bebauungsplan "Natur- und Erholungsraum Allinger Moos" außer Kraft gesetzt hat und damit den Klagen der Familie Killer gefolgt ist.

Christian Killer, der am Steinlacher Weg Rinder hält und dem der Bau eines Schweinemaststalles für 252 Tiere genehmigt wurde, wehrt sich bislang erfolgreich gegen die Einschränkungen der Entwicklung seines Betriebes. Bei den Freien Wählern stößt "die unnötige Eile" der Gemeinde auf Unverständnis. Man sollte warten bis die Begründungen beider Urteile vorliegen und drauf aufbauend neu ansetzen, riet FW- Sprecher Hans Friedl in der jüngsten Ratssitzung zum wiederholten Mal, sonst laufe die Gemeinde Gefahr, dass die Planung ein weiteres Mal gestoppt wird. Die Mehrheit im Gemeinderat sieht diese Gefahr jedoch nicht. Wie Bürgermeister Frederik Röder (CSU) erläuterte, wurden auf der Basis der vorliegenden Informationen und der Geruchsgutachten intensiv geprüft, ob und in welche Stärke die zu erwartende Geruchsbelastung im nördlichen Planungsbereich überhaupt noch ankommt. Dabei sei herausgekommen, dass die Grenzwerte auch dann nicht erreicht werden, wenn Killers Betrieb erweitert werden sollte. Selbst wenn Killers zwei Schweinemastställe bauen würden, würde die Geruchsbelastung unter Grenz von zehn Stunden pro Woche bleiben. Auch das Landratsamt sehe die Bebauung im Norden als "unkritisch" an, so Röder, daher habe man den Baustopp nach dem VGH-Urteil auch nicht verfügt. Es sei also nicht zu erwarten, dass aufgrund der Urteilsbegründungen etwas an der Planung geändert werden müsse.

Das stark verkleinerte Baugebiet gleicht im Wesentlichen der bisherigen Planung: Im straßennahen Bereich zwei Reihenhauszeilen und etwas abgesetzt Doppel- und Einfamilienhäuser. Da der Südbereich abgetrennt wurde und weil die Bestandshof aus der Planung gefallen ist, ist die ursprüngliche Planung einer durchgängigen Erschließungsstraße nicht mehr zu realisieren. Die Zufahrtstraße soll daher nur an die Weidenlohstraße angebunden werden und einen Wendehammer bekommen. Mit in die Planung einbezogen ist auch der gesamte Geh- und Radweg vom Steinlacher Weg bis zur Weidenlohstraße. Da Friedl die neue Planung nicht unterstützen wollte, wurde er mit der Frage konfrontiert, ob ihm bewusst sei, dass er damit auch den Geh-und Radweg ablehne. Der Bauträger übernehme für den Bau des Weges die Kosten, das sollte man nicht aufs Spiel setzen. Er werde sich auf diese Art sicher nicht erpressen lassen, erwiderte Friedl. Dann müsse die Gemeinde eben die Kosten übernehmen, befand der FW-Sprecher, winkte dann mit Verweis auf die nicht öffentliche Sitzung aber ab.

© SZ vom 22.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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