Germeringer Freibad:Rauchen auf der Liegewiese bleibt erlaubt

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"Anträge aus Absurdistan": Die Germeringer Grünen finden im Stadtrat keine Unterstützung für ihren Vorschlag, Zigaretten im Freibad zu verbieten.

Petra Fröschl

Die Grünen können sich mit ihrem Antrag, im Germeringer Freibad ein Rauchverbot zu verhängen, voraussichtlich nicht durchsetzen. Auch wenn am Dienstag im Werkausschuss noch keine Entscheidung fiel, zeichnete sich in einer kontroversen Diskussion ab, dass die meisten Stadträte ein Verbot für übertrieben halten. Die Verwaltung schlägt stattdessen vor, an die Vernunft der Gäste zu appellieren und eine Raucherzone einzurichten. Auch tragbare Aschenbecher wie in der Fürstenfeldbrucker AmperOase stehen zur Debatte.

Liegeweise bleibt Raucherzone: Die Grünen konnten sich im Stadtrat nicht durchsetzen. (Foto: region.ffb)

Losgetreten hat die Diskussion Grünen-Stadtrat Dieter Belschner. Er hält ein Rauchverbot nicht nur in den geschlossenen Bereichen des Freibads, sondern auch auf den Liegewiesen und Steinstufen für dringend notwendig, weil er die Gesundheit der meisten Besucher, vor allem der Kinder, durch Rauch und weggeworfene Kippen gefährdet sieht. Bestärkt sieht sich Belschner durch den Volksentscheid, bei dem am Sonntag 61,64 Prozent der Germeringer für ein strengeres Rauchverbot votierten.

Mit seiner Meinung stand der Politiker im Werkausschuss allerdings ziemlich alleine da. Wie Oberbürgermeister Andreas Haas (CSU) darlegte, lehnt die Stadt ein Rauchverbot vor allem deshalb ab, weil es "von der Kontrolle her nicht zu leisten ist". Die Bäderleitung bestätigt das.

Laut Gerd Felder gibt es zwar Beschwerden über Kippen und Rauch, sie halten sich aber in Grenzen. "Als ich vor 24 Jahren im Freibad anfing, war das Problem noch viel größer", sagte er. Auf der Liegewiese würden herumliegende Kippen alle zehn bis 14 Tage von der Mähmaschine beseitigt, in den anderen Bereichen täglich. Laut Haas will die Stadt von 2011 an mit Schildern darauf hinweisen, dass das Rauchen im Freien unerwünscht ist. Zudem soll eine Raucherzone mit Aschenbechern und Sitzgelegenheiten eingerichtet werden.

Die CSU-Fraktion pflichtete der Verwaltung bei. "Man kann einen geschlossenen Raum nicht mit einer Freifläche vergleichen", sagte Claudia Wiedemann. Sie regte an, wie in der Brucker Amper-Oase tragbare Aschenbecher anzubringen. Ihre Fraktionskollegin Theodolinde Kreuzmair sah in den Kippen zwar ein Problem, warnte aber vor einer "Überreglementierung".

Und Paul Wunderl meinte, dass man dafür zusätzliche Stellen schaffen müsse. "Ich bin in gesundheitlicher Hinsicht froh, dass der Volksentscheid so ausging", fügte Hans-Joachim Lutz von der CSU an. Doch das Verbot werde gedanklich immer mehr ausgeweitet. "Ich warne vor Anträgen aus Absurdistan."

Rauchen-unerwünscht-Schilder?

Peter Klotz (FDP), der als Gast im Ausschuss saß, stieß ins selbe Horn. Wenn es zum Rauchverbot käme, müsse das Freibad in "Außenbad" umbenannt werden, sagte er. Denn Freiheiten gebe es dort dann keine mehr. "Hilfs-John-Waynes" brauche man jedenfalls nicht. In der SPD-Fraktion wurde der Grünen-Antrag laut Waltraud Schmidt-Sibeth ebenfalls sehr kontrovers diskutiert, die Mehrheit war gegen das Verbot.

Der einzige, der Belschners Idee etwas abgewinnen konnte, war Herbert Sedlmeier (CSU). "Mit Vernunftappellen werden wir nicht weit kommen", prophezeite er. Sedlmeier regte an, es zunächst mit den "Rauchen unerwünscht"-Schildern zu versuchen, die Erfahrungen abzuwarten und das Verbot nach einem Jahr erneut zur Debatte zu stellen.

Zu einer Abstimmung kam es in der Sitzung aber nicht mehr: Belschner und Alfred Streicher (parteifrei) hatten darauf verwiesen, dass Rauchen laut Artikel2 des per Volksentscheid beschlossenen Gesundheitsschutzgesetzes in "Sportstätten" sowie "Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die zumindest überwiegend von Kindern und Jugendlichen genutzt werden" sowieso verboten ist. Haas vertagte daher den Antrag, um die Rechtslage exakt prüfen zu lassen.

Der stellvertretende Rechtsamtsleiter Jochen Franz ist sich allerdings sicher, dass ein Freibad nicht in den oben genannten Bereich fällt. In Sportstätten gelte das Verbot nur für Innenräume. In Kinder- und Jugendeinrichtungen greife es zwar auch im Freien, ein klassisches Freibad falle aber nicht darunter, auch wenn sich dort etwas mehr Kinder und Jugendliche als Erwachsene tummeln sollten (nach Angaben von Felder liegt das Verhältnis in Germering etwa bei 50 zu 50).

Zudem seien Bäder unter Artikel 6 nicht als Beispiele für Freizeiteinrichtungen aufgeführt, wo das Verbot "insbesondere" gelte. Das zuständige Ministerium habe ihm diese Sichtweise am Mittwoch bestätigt, so der Jurist. Ein Verbot sei also im Hausrecht des Bades zu verankern.

© SZ vom 08.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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