Germering:Verbotenes Video

Lesezeit: 1 min

Jugendlicher filmt Polizisten gegen deren Willen

Das Kunsturheberrechtsgesetz klingt allein schon vom Namen her nicht so, als würde es im Alltag oft zur Anwendung kommen. Und wenn es dann auch noch um die Beendigung einer Ruhestörung geht, scheinen Kunst und Urheberrecht ganz weit entfernt. Doch beim Einsatz einer Polizeistreife in Germering ist beides zusammengekommen. Denn in dem Gesetz geht es unter anderem um das Recht am eigenen Bild. "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden", heißt es in Paragraf 22. Einem 18 Jahre alten Germeringer ist dieser Paragraf möglicherweise nicht bekannt oder egal gewesen. Jedenfalls filmte er laut Bericht der Germeringer Inspektion zwei Polizisten, die am Bahnhofsplatz in Germering - unterstützt von Bundespolizisten - die Identität von sieben jungen Männern feststellen wollten. Die Jugendlichen hatten dort nach Aussage des Anwohners, der die Polizei gerufen hatte, nach Mitternacht Lärm gemacht und Fußball gespielt.

Die Polizisten bedeuteten dem Handybesitzer, dass sie nicht gefilmt werden wollten und wiesen ihn an, die Aufnahmen zu löschen. Zunächst sah es so aus, als würde der Jugendliche dieser Anweisung nachkommen. Doch die Durchsicht seines Handys ergab, dass der Besitzer die Aufnahmen nicht gelöscht, sondern bereits ins Internet gestellt hatte. Auf dem Video sind die beiden Germeringer Polizisten laut Bericht klar zu erkennen. Der 18-Jährige hat demnach gegen das Kunsturheberrechtsgesetz verstoßen. Sein Handy wurde von den Polizisten beschlagnahmt, was dem Jugendlichen nicht gefiel. Bei dem 18-Jährigen handelt es sich um einen der Polizei bereits bekannten jungen Mann. Anschließend sprachen die Polizisten Platzverweise gegen sämtliche an der Ruhestörung beteiligten jungen Männer aus.

© SZ vom 24.07.2020 / ano - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: