Germering:Stadtrat kämpft um Gewerbecenter

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Mit Revision sollen die Pläne für ein Hochhaus auf dem Morigl-Areal doch noch durchgesetzt werden

Von Karl-Wilhelm Götte, Germering

Kommt das sechsstöckige Gewerbecenter am östlichen Stadtrand von Germering auf dem ehemaligen Gelände des Autohauses Morigl nun doch noch zustande? Der Germeringer Stadtrat hat sich am Dienstag einstimmig dafür ausgesprochen, gegen die Ablehnung des von ihm beschlossenen Bebauungsplans durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen. Der Münchner Verwaltungsgerichtshof, der drei Jahre für sein Urteil gebraucht hatte, hatte den Bebauungsplan des Stadtrates für rechtlich unwirksam erklärt, weil die darin erfolgte Festsetzung der Emissionskontingente fehlerhaft sei.

Der Allinger Bauunternehmer Vilgertshofer, der das Grundstück erworben hat, möchte in dem geplanten terrassenförmigen Hochhaus an der Ecke Landsberger-/Münchner Straße Büros, Geschäfte und Gastronomie unterbringen. Die Eigentümerin des benachbarten Wohnhauses hatte gegen den Bebauungsplan geklagt, weil sie sich unter anderem durch das 25 Meter hohe Gebäude erdrückt und abgeriegelt fühlte. "Der monströse Bau", hatte Rechtsanwalt Helmut Menche, der die klagende Nachbarin vertritt, bei der Klageeinreichung kritisiert, "nimmt keine Rücksicht auf die kleinteilige Umgebungsbebauung." Stehen dort doch allesamt niedrige Wohnhäuser, die jetzt unverhältnismäßig überragt würden.

Dieses Argument der Klägerin, die seit mehr als 30 Jahren dort wohnt, hielt der Verwaltungsgerichtshof in seiner Begründung nicht für stichhaltig. Das Gericht billigte nach einem Ortstermin der Stadt Germering ausdrücklich zu, per Bebauungsplan Ortsteile fortzuentwickeln. Durch die "terrassenförmige Abtreppung" kann "von einer erdrückenden und abriegelnden Wirkung im Sinne eines monolithischen Blocks nicht die Rede sein", so der erste Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in der Urteilsbegründung. Die Nachbarin müsse auch die Einhausung der Anlieferzone mit einer Wandhöhe von 6,10 Metern mit einem Abstand von drei Metern zu ihrem Grundstück hinnehmen. "Nach gefestigter Rechtsprechung, scheidet eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme hinsichtlich Belichtung, Belüftung und Besonnung in aller Regel aus, wenn - wie hier - die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten werden", schreibt das Gericht.

Auch die von der Klägerin angeführte Lärmbelästigung durch die Verkehrszunahme, die das Gebäude mit sich bringe, wies das Gericht zurück. Die durch die Verkehrsuntersuchung errechnete Zunahme von täglich 666 Fahrzeugen wären "eine kaum wahrnehmbare Steigerung". Die Unwirksamkeit des Bebauungsplans bezieht sich allein auf die pauschale Festsetzung der Emissionen, zum Beispiel des Lärmpegels. Hier hätte der Bebauungsplan auf jede einzelne Nutzung im geplanten Gebäude eingehen müssen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Revision ausdrücklich zugelassen, weil eine höchstrichterliche Entscheidung über die Festsetzung von Emissionskontingenten bei mehrgeschossigen Gebäuden bisher nicht erfolgte. "Die Festsetzung der Lärmkontingente war als Schutz für die Anwohner gedacht gewesen", führte Oberbürgermeister Andreas Haas (CSU) in diesen Tagesordnungspunkt ein. Der Germeringer Stadtrat, der ein repräsentatives Gebäude am Ortseingang ausdrücklich befürwortet, hatte vorher seine einhellige Entscheidung nichtöffentlich beraten.

Eine Debatte in der öffentlichen Sitzung erfolgte nicht mehr. Beauftragt mit der rechtlichen Vertretung der Stadt wurde der anwesende Münchner Anwalt Joachim Krauß, ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Die Klägerin und ihr Rechtsanwalt waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

© SZ vom 29.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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