Germering: Sparkasse:Dispo für einen Toten

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Ein Sparkassen-Mitarbeiter gewährt einen Kredit für einen Toten - und die Bank hat den Schaden. Zwei Männer mussten sich nun vor Gericht verantworten.

Ariane Lindenbach

Im Prozess um das Konto eines Toten bei der Sparkasse in Germering hat das Brucker Amtsgericht das Verfahren wegen Untreue gegen einen 31 Jahre alten, ehemaligen Sparkassen-Mitarbeiter am Dienstag gegen 10.000 Euro Geldauflage eingestellt. Das Gericht erließ den Beschluss nach einem Rechtsgespräch.

Ein Banker hat einen Dispokredit für ein bereits überzogenes Konto eines Toten gewährt. (Foto: Zucchi Uwe/dpa)

Gegen den wegen Anstiftung zur Untreue angeklagten 62-jährigen mutmaßlichen Komplizen, der das Girokonto seines Vaters eröffnet hatte und der nicht zur Verhandlung erschienen war, erließ das Gericht einen Haftbefehl.

Am 17. Mai 2005 eröffnete der 62-Jährige als gesetzlicher Betreuer seines Vaters für diesen ein Girokonto bei der Sparkasse Germering. Sechs Wochen später starb der Vater. Dennoch bewilligte der 31-jährige, damals Mitarbeiter der Sparkasse und seit kurzem mit dem Sohn des Toten bekannt, im Januar 2006 einen Dispositionskredit über 9500 Euro für das bereits überzogene Konto. Der Staatsanwalt warf ihm vor, selbst profitiert zu haben, weil er Zugang zu dem Konto hatte.

Am ersten Prozesstag im Oktober vorigen Jahres hatte nur der in Gräfelfing lebende 31-Jährige ausgesagt. Der Betriebswirt, der 2006 die Sparkasse verlassen musste, räumte damals ein, dass er vom Tod des Vaters des 62-Jährigen gewusst hatte. Dennoch hatte er das Konto weiter auf dessen Namen laufen lassen und Anfang 2006 auch den Kredit gewährt. In der Verhandlung hatte der Gräfelfinger des weiteren geschildert, dass das Konto bereits kurz nach der Eröffnung regelmäßig um einige tausend Euro überzogen worden war. Als für das Privatkundengeschäft Verantwortlicher hätte er dieses Verhalten nicht dulden dürfen.

Schadenersatz für die Sparkasse

Zur Erklärung betonte er damals wiederholt, ihm sei zugesichert worden, dass das Konto wieder ausgeglichen werde. Bis zur Gewährung des Kredites war das auch mehrfach geschehen. Danach war das Konto auf rund 20.000 Euro ins Minus gerutscht, bevor der Sparkasse die Unterschlagung aufgefallen war.

In der Verhandlung am Dienstag brauchte der Betriebswirt nicht mehr auszusagen. Der Staatsanwalt verlas lediglich noch einmal die Anklageschrift, Richter Johann Steigmayer diverse ärztliche Bescheinigungen, die der 62-Jährige aus der Schweiz geschickt hatte, um seine Prozessunfähigkeit darzulegen. Dem Vorsitzenden reichten sie aber nicht, da der Mann ohne genaue Angabe einer Krankheit lediglich als unfähig für weite Reisen erklärt werde. Der Staatsanwalt beantragte einen Haftbefehl, den der Richter auch erließ.

Das Schicksal des 31-Jährigen berieten die Prozessbeteiligten im Hinterzimmer. Da er sich mit der Zahlung der 10.000 Euro, die Hälfte davon als etwaiger Schadenersatz für die Sparkasse, einverstanden erklärte, stellte der Richter das Verfahren ein.

© SZ vom 15.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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