Germering:Mitspiegel verabschiedet

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Germeringer Stadtrat macht das Dokument gerichtsfest

Von Karl-Wilhelm Götte, Germering

Jetzt ist der Germeringer Mietspiegel auch gerichtsfest. Der Stadtrat hat den aktuellen Mietspiegel mit Datum vom 1. März diesen Jahres einstimmig anerkannt und damit zum tauglichen Beweismittel vor Gericht gemacht. Fazit des Mietspiegels: Germerings Mieten sind hoch. "Germering ist eine der teuersten Städte Deutschlands mit steigender Tendenz", bekräftigt auch Peter Irrgeher. "Zumindest von denen mit Mietspiegel" fügt der Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Mietrecht hinzu. So habe Starnberg keinen Mietspiegel, aber wahrscheinlich höhere Mieten. Der Puchheimer Anwalt kennt sich aus, betreut er doch seit vielen Jahren Germeringer Mitglieder des Münchner Mietervereins.

Gegenüber dem Mietspiegel von 2014 erhöhte sich die statistische ermittelte mittlere Nettomonatsmiete pro Quadratmeter um 8,1 Prozent auf 9,59 Euro. Die mittlere Nettomiete für eine Standardwohnung mit 70 Quadratmetern, die nach 2010 gebaut wurde, beträgt in Germering 12,21 Euro, also monatlich 854,70 Euro.

Dabei, wie für alle Wohnungen ab Baujahr 1978, sind fast alle möglichen Zuschläge eingerechnet. Dass nur für Wohnungen mit Baujahr von 1949 bis 1977 noch Zu- und auch Abschläge aufgeführt sind, sorgte im Stadtrat für kurze Verwirrung. Einen Abschlag von 1,14 Euro pro Quadratmeter muss der Vermieter hinnehmen, wenn beispielsweise kein Balkon vorhanden ist. So fragten Paul Wunderl (CSU) und Peter Klotz (FDP) nach den Gründen für die Beschränkung auf diese Baujahrspanne. Das sei wohl der Statistik geschuldet, meinte Oberbürgermeister Andreas Haas (CSU). Warum schon ab 1978 die meisten Zu- und Abschläge nicht mehr gelten, konnte auch er nicht exakt beantworten. Nur zwei Merkmale fallen noch ins Gewicht. Bei einem eigenen Gartenanteil würde sich die Grundmiete für die Wohnungen ab 1978 um 69 Cent pro Quadratmeter erhöhen. Liegt die neuere Wohnung zum Beispiel an der Landsberger Straße und ist somit starkem Verkehrslärm ausgesetzt, oder liegen die Haupträume der Wohnung in Richtung Osten oder Norden kommt es für diese "einfache Wohnlage" wiederum zu einem Abschlag von 0,51 Cent pro Quadratmeter.

Der Mietspiegel wurde erneut vom Statistischen Beratungslabor der Ludwigs-Maximilians-Universität München (LMU) erstellt. Das Rechenbeispiel für die 70-Quadratmeter-Wohnung mit einem Baujahr bis 1977 sieht wie folgt aus: Die Grundmiete beträgt 8,32 Euro pro Quadratmeter. Hat der Vermieter überwiegend Parkettböden verlegt, kommen 0,51 Cent hinzu. Für eine vollständig eingerichtete Einbauküche beträgt der Zuschlag 1,36 Euro, für einen Gartenanteil 0,95 Euro und für eine Terrasse 1,06 Euro. Für ein Bad, das in den vergangenen fünf Jahren installiert wurde, werden 45 Cent addiert und für eine gute Wohnlage, also ganz ohne Belästigung von Verkehrslärm sind 0,38 Cent Zuschlag errechnet worden. Trifft alles zusammen zu, werden für eine ältere Wohnung aus einer Grundmiete von 8,32 immerhin 13,03 Euro pro Quadratmeter und damit eine monatliche Nettomiete von 912,10 Euro.

Besonders tief für eine Mietwohnung in Tasche greifen müssen Alleinstehende und Alleinerziehende, in der Regel Frauen mit Kindern, die Appartements oder kleine Wohnungen bewohnen. Hier gibt es ab Baujahr 1978 kaum noch eine Wohnung, die unter zehn Euro Nettomiete pro Quadratmeter zu haben ist. Für Appartements um die 30 Quadratmeter haben die Statistiker mittlere Quadratmeterpreise von bis zu 14,60 Euro ermittelt. Für Zweizimmerwohnungen werden auch bis zu 13 Euro pro Quadratmeter verlangt.

Für Mieteranwalt Irrgeher ist es jedoch wichtig, dass durch einen Mietspiegels Mieterhöhungen nicht willkürlich passieren, sondern in geregelten Bahnen ablaufen. "Der Mietspiegel überzeugt auch Vermieter", sagt der Rechtsanwalt. Die seit der Einführung des Germeringer Mietspiegels 1994 schlagartig zurückgegangenen Mietstreitigkeiten vor Gericht hätten das bewiesen. Der Mietspiegel, so die Kritik zahlreicher Mieter, wurde aber auch vom Immobilienunternehmen Patrizia in Neugermering in den vergangenen zehn Jahren dazu benutzt, die relativ niedrigen Mieten der ehemaligen WWK-Wohnungen an die höheren Mietpreise im Mietspiegel heranzuführen.

© SZ vom 29.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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