Germering:Mehr Grün in Germerings Vorgärten

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Die Stadt will die Bepflanzung bei neuen Bauvorhaben regeln

Von Andreas Ostermeier, Germering

Die Stadt Germering will die neuen Möglichkeiten der Bauordnung nutzen, um große Flächen von Kies oder Steinplatten in Privatgärten zu verhindern. Die unbebauten Flächen machten einen erheblichen Anteil in der Stadt aus, heißt es in einem Antrag der CSU, sie seien deshalb ein wichtiger Baustein für Natur- und Artenschutz sowie für das innerstädtische Klima. Nach Aussage der SPD profitiert die Stadt von mehr Bäumen und Pflanzen. Beide Fraktionen wollen also mehr Grün, auch im privaten Bereich. Zudem sei dieser Wunsch aus der Einwohnerschaft an die Verwaltung herangetragen worden, sagt Stadtbaurat Jürgen Thum.

Die Kommunalpolitiker haben deshalb Landschaftsarchitekten beauftragt. Diese sollen eine Satzung ausarbeiten, mit deren Hilfe die Stadt Regelungen für die Gestaltung unbebauter Flächen von bebauten Grundstücken treffen kann. Solche Regelungen sollen für die Entwicklung neuer Baugrundstücke gelten. Ziel ist es laut des Planungsbüros, Freiräume zu entwickeln und zu erhalten, die auf Klimawandel und Artenvielfalt Rücksicht nehmen. Zudem sollen die Einfriedungen von Grundstücken geregelt werden. Für die Stadt Regensburg hat das beauftragte Büro bereits eine solche Satzung erarbeitet.

Die Landschaftsarchitekten bieten auch Information an. So könnten Einwohner und Fachverbände in die Entwicklung einer Freiflächensatzung eingebunden werden, sagte Architektin Annette Pfundheller vom beauftragten Büro Mahl-Gebhard-Konzepte in München. Nach ihren Worten sind auch Planungsworkshops möglich, um die Akzeptanz der Freiraumbelange zu erhöhen. Noch nicht entschieden ist, ob die Stadt auch ein Förderprogramm auflegt, das beispielsweise finanzielle Hilfen zur Pflanzung von Bäumen leistet. SPD-Fraktionssprecher Daniel Liebetruth schlägt ein derartiges Förderprogramm vor. Ihm ist auch die Begrünung von Fassaden ein Anliegen.

Möglich wird das Tätigwerden der Kommunen durch die Novellierung der bayerischen Bauordnung, die seit Februar gilt. Demnach können Städte und Gemeinden Regelungen für die Bepflanzung der unbebauten Flächen bebauter Grundstücke erlassen. Sie können Bestimmungen zur gärtnerischen Gestaltung und zur Art der Bepflanzung treffen. Damit erhalten sie die Möglichkeit, insbesondere gegen die zunehmende Erwärmung in bewohnten Gebieten vorzugehen. Für diese Erwärmung spielt die versiegelte Fläche eine große Rolle, begrünte und bepflanzte Flächen hingegen tragen dazu bei, dass Temperaturen nicht so hoch werden oder gar sinken. Die Regelungen sollen laut Pfundheller auch für Bauanfragen nach Paragraf 34 gelten. Dieser Paragraf gibt einem Bauherren das Recht, auf eigenem Grund errichten zu dürfen, was dem Nachbarn genehmigt worden ist. Für die Grüngestaltung würde dieses Recht dann nicht gelten, die neuen Auflagen zur Bepflanzung müssten eingehalten werden.

Andrea Gebhard, Partnerin der Gesellschaft Mahl-Gebhard, ist bereits in Germering tätig. Sie ist verantwortlich für die landschaftsplanerische Gestaltung des geplanten Briefzentrums. Um dieses herum sollen 140 Bäume gepflanzt werden, auch als Sichtschutz des großen Gebäudes zum Ort hin.

© SZ vom 22.04.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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