Germering:Konflikt um Germeringer Morigl-Gelände dauert an

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Dem Nachbar des Grundstücks, auf dem ein achtstöckiges Hochhaus geplant ist, gehen Zugeständnisse nicht weit genug

Von Karl-Wilhelm Götte, Germering

Thomas Thalhammer kennt noch nicht alle Einzelheiten des neuen Bebauungsplanes, den der Germeringer Stadtrat für das Morigl-Areal an der Ecke Landsberger/Münchner Straße in der vergangenen Woche einhellig beschlossen hat. "Wir werden uns das zusammen mit unserem Rechtsanwalt genau anschauen und dann entscheiden, ob wir dagegen vorgehen", sagt Thalhammer. Er ist der Nachbar des etwa 5000 Quadratmeter großen Grundstücks, auf dem jetzt ein Hochhaus mit acht Vollgeschossen entstehen soll. Noch steht auf dem Areal ein Flachbau - die ehemalige Werkstatt des Autohauses Morigl, die zurzeit noch eine Versicherung nutzt, um die Auto-Hagelschäden vom Pfingstmontag abzuarbeiten.

Thomas und Christine Thalhammer hatte 2017 auch in der Revision, die die Stadt Germering beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angestrebt hatte, obsiegt. Eigentümer des Grundstücks war damals die Baufirma Vilgertshofer aus Alling, die es dann an eine Münchner Vermögensverwaltungsgesellschaft verkauft hat. Das Unternehmen möchte in dem erneut 25 Meter hohen Gebäude 80 Wohnungen, Arzt- und andere Praxen sowie Büros unterbringen. Die Geschossfläche des Eckgebäudes beträgt jetzt 14 500 Quadratmeter. Im siebten Stockwerk sollen Penthouse- und Terrassenwohnungen entstehen. Damit will der neue Eigentümer in puncto Höhe gleich ziehen mit der großen Wohnanlage gegenüber, die 2020 fertig gestellt wird. Einige Stadträte zeigen sich schon wie 2013 begeistert über die "Torwirkung" und den futuristischen Blickfang am östliche Germeringer Stadtrand.

Thalhammer blickt kritisch auf die Geschossflächenzahl von fast drei, die sich ergibt, wenn die 14 500 Quadratmeter Nutzfläche geteilt werden durch die 5000 Quadratmeter Grundstücksfläche. "Wir haben hier im Wohnbereich der Nachbarschaft 0,7. Diesen Unterschied muss man sich mal vorstellen." Die Thalhammers wohnen seit 36 Jahren in einem Mehrfamilienhaus direkt neben dem ehemaligen Morigl-Grundstück, das der Vater von Christine Thalhammer 1957 errichtet hatte. Thalhammer hatte, nachdem der erste Bebauungsplan 2013 präsentiert wurde, der Stadt und dem Grundstückseigentümer prophezeit, dass in den nächsten fünf bis zehn Jahren dort nicht in der geplanten Dimension gebaut werden könne. Jetzt sind gut sechs Jahre vorbei und der inzwischen 70-jährige vereidigte Sachverständige für Haustechnik zeigt sich entschlossen, auch gegen den neuen Bebauungsplan vorzugehen, falls seine Interessen nicht gewahrt werden. Ausgangspunkt ist für ihn noch der aus einem gerichtlichen Vergleich hervorgegangene Bebauungsplan von vor 30 Jahren, der zwei Geschosse vorsieht.

Bauliche Zugeständnisse gegenüber der Familie Thalhammer lässt der Architektenentwurf nicht erkennen. Das Gebäude wird im Westen zur Grundstücksgrenze des Nachbarn hin Stockwerk um Stockwerk auf drei Etagen absinken. "Figürlich", sagt Stadtbaumeister Jürgen Thum, "ist das Gebäude dem vorherigen sehr ähnlich." Der Unterschied besteht im Verzicht auf Supermarkt sowie Läden. Thalhammer wartet noch auf den Entwurf, um sich ein Bild zu machen. Zum Beispiel, ob Kühlaggregate wieder an der Ostseite des Gebäudekomplexes angebracht werden. Auch den zu erwartenden Verkehr müsse man sich genau anschauen. "Für die angestrebte Nutzung ist auch eine Doppeltiefgarage notwendig", schätzt Thalhammer. Er rechnet jedoch damit, dass die Stadt wie im großen Gebäude gegenüber wieder ihre eigene Stellplatzsatzung übergeht und Ausnahmen mit weniger Stellplätzen genehmigt, um eine kostengünstigere einstöckige Tiefgarage zuzulassen. "Wo parken dann die Besucher der Praxen und Büros?", fragt der Nachbar. "Wenn der Publikumsverkehr wieder an unserer Grundstücksgrenze ablaufen soll, hätten wir das nicht so gerne." Auch eine mögliche Anlieferzone dort würde er kritisch sehen.

Es herrscht Funkstille zwischen der Stadt und der Familie Thalhammer. "Er kann kommen und mit mir reden, ich gehe nicht zu ihm hin", stellt Bauamtschef Thum klar. Das mache er bei keinem vom Stadtrat verabschiedeten Bebauungsplan. Thalhammer habe das Recht, nach der öffentlichen Auslegung des ersten Entwurfs des Bebauungsplans, wie alle anderen auch, Einspruch einzulegen. Thum rechnet wohl auch wieder mit einer erneuten Klage Thalhammers. Das Recht habe er dazu.

© SZ vom 01.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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