Germering:Familien ohne Wohnung

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In der Stadt nimmt die Zahl der Obdachlosen stetig zu

Von Andreas Ostermeier, Germering

Die Anzahl der Obdachlosen in der Stadt Germering ist stark angestiegen. Habe er zu Beginn seiner Tätigkeit vor vier Jahren noch für weniger als 50 Personen ein Dach über dem Kopf suchen müssen, sagt Sozialamtsleiter Martin Rattenberger, so seien es nun um die 100. Und auch die Klientel, die Plätze in einer Obdachlosenunterkunft der Stadt benötigt, hat sich Rattenbergers Worten nach verändert. Bildeten früher Männer im Alter zwischen 30 und 50 Jahren die Mehrheit der Obdachlosen, so sind es nun zunehmend Familien, die kein Dach über dem Kopf finden.

Die Stadt hat deshalb mehr Platz für Menschen ohne Obdach geschaffen, momentan stellt sie 116 Betten zur Verfügung. Und nun gibt es auch eine Benutzungssatzung für die städtischen Unterkünfte. Rattenberger sagt, die Satzung sei notwendig, weil die Verwaltung eine rechtliche Grundlage brauche. Schließlich muss festgelegt werden, welche Personen aufgenommen und unter welchen Umständen sie verlegt werden können. So heißt es in der Satzung, dass es keinen Rechtsanspruch auf Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder den Verbleib in einer solchen oder in Räumen von bestimmter Art und Größe gibt. Bei den vielen Obdachlosen seien solche und mögliche andere Streitpunkte nicht mehr - wie zuvor - privatrechtlich zu bewältigen.

Auch die Kosten für eine Unterbringung sind festgelegt worden. Sie betragen je Person und Bett pro Tag 16,73 Euro. Die krumme Summe kommt laut Rattenberger dadurch zustande, dass die Stadt ihre gesamten Aufwendungen für den Betrieb der Unterkünfte durch die Anzahl der Betten geteilt hat. In den 16,73 Euro pro Tag sind Nebenkosten wie Heizung und Wasser, aber auch Personalkosten eingerechnet. Bezahlen können die Unterbringungskosten allerdings nur wenige Obdachlose. Die Mehrheit bekomme Geld vom Jobcenter oder dem Sozialamt, sagt Rattenberger.

Festgelegt ist in der Satzung auch, was den Bewohnern der Unterkünfte untersagt ist und was die Stadt auf Antrag hin bewilligen kann. So können eigene Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche oder Vorhänge mitgebracht werden. Darauf haben sich die Mitglieder des Sozialausschusses geeinigt. Ausgangspunkt sei die Diskussion über Möbel für Kinder gewesen, sagt Rattenberger, beispielsweise Schreibtische, an denen Hausaufgaben gemacht werden können. Diese mitzubringen ist Familien nun möglich. Genehmigen kann die Stadt unter anderem auch das Anbringen von Freiantennen, Pflanzungen oder Umzäunungen. Verboten ist dagegen das Rauchen in den Unterkunftsräumen. Sie dürfen auch nicht anders als zu Wohnzwecken genutzt werden.

Die Satzung gibt der Stadt auch die Möglichkeit, Personen den Platz in der Unterkunft zu entziehen. Hauptgrund für eine solche Entscheidung ist, dass der bisherige Nutzer über ein ausreichendes Einkommen verfügt, um in eine auf dem Wohnungsmarkt angebotene Behausung zu ziehen. Wegen der steigenden Mieten werde dies aber - vor allem für Familien - immer schwieriger, sagt der Leiter des Sozialamts.

© SZ vom 14.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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