Germering:Einkäufe vom fremden Konto

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Richter verhängt fünfmonatige Bewährungsstrafe gegen Germeringerin. Sie hatte mit gefundener EC-Karte bezahlt

Die Ehe gescheitert, zwei der fünf Kinder beim Vater und sie im Frauenhaus - zwar mit zwei weiteren Kindern, aber ohne Geld, ohne Arbeit und ohne eine Perspektive. In dieser Situation kam es einer 43-Jährigen gerade recht, als sie eine fremde EC-Karte fand. Damit kaufte sie innerhalb weniger Tage für 600 Euro ein, fast ausschließlich Lebensmittel für ihre Kinder und sich. Vor dem Amtsgericht in Fürstenfeldbruck stieß die reumütige Betrügerin auf einen verständnisvollen Richter. Er verurteilte die einschlägig Vorbestrafte zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe.

"Ich möchte nur betonen, dass ich es sehr bereue und es mir sehr, sehr leid tut", unterstrich die Angeklagte, die nun mit vier ihrer Kinder in einer eigenen Wohnung in Germering lebt. Das fünfte ist 21 Jahre alt und schon vor der Trennung seiner Eltern aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Über die näheren Umstände der Tat sowie die damalige Lebenssituation erfuhr man indes nicht allzu viel. Über ihren Anwalt ließ die 43-Jährige ein Geständnis ablegen. Wie dieser einräumte, hatte seine Mandantin zwischen 30. April und 3. Mai letzten Jahres acht Mal mit der fremden EC-Karte eingekauft. Wie genau sie an die Karte gekommen war, blieb offen. Nach der kryptischen Schilderung der Angeklagten lag das Plastikgeld herrenlos herum, als sie eines ihrer Kinder an einer Schule in Germering anmelden wollte.

Der Verteidiger hob hervor, dass seine Mandantin damals in einer schwierigen Lage gewesen sei. Die Lebensmittel und die Zigaretten brauchte sie für den täglichen Bedarf. Mit den wenigen Klamotten, die sie von der fremden Karte bezahlte, habe sie ihren Kindern in der damaligen Situation eine kleine Freude mache wollen. "Sie selbst hat aufgehört mit den Einkäufen, sie selbst hat schon kapiert, dass das was Schlechtes war", unterstrich er. Und bei der Polizei wie im Gericht habe sie alle acht Taten gestanden, wenngleich nicht zu alle Beweisfotos gab. Wie der Jurist schließlich anmerkte, hatte die Germeringerin aus eigener Initiative bereits begonnen, den Schaden zu begleichen. Eine der geschädigten Firmen wurde von der 43-Jährigen bereits bezahlt.

Diese Eigeninitiative sowie die glaubhafte Reue würdigte auch die Staatsanwältin als strafmildernd. Solche Pluspunkte benötigte die Germeringerin dringend, da ihr Strafregister sieben teils einschlägige Einträge aufwies und somit eine Haftstrafe im Raum stand. Mit eigener Wohnung, Minijob und dem Mann in Österreich sah die Anklägerin keine Wiederholungsgefahr. Sie beantragte eine achtmonatige Bewährungsstrafe. Der Vorsitzende Richter Martin Ramsauer verhängte fünf Monate Haft, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Auch wenn er bezweifelte, dass sie die Karte tatsächlich gefunden hatte.

© SZ vom 15.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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