Was Germerings Rathauschef  alles verdienen darf:Stadtrat segnet Nebeneinkünfte des Bürgermeisters ab

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Andreas Haas bekleidet eine Reihe von Ehrenämtern. Allein von der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung erhält er 944 Euro im Monat.

Von Karl-Wilhelm Götte, Germering

Der Tagesordnungspunkt fünf bei der Germeringer Stadtratssitzung war eine Überraschung. Jedenfalls hatte man ihn nicht in einer öffentlichen Sitzung erwartet: "Ehrenamtliche Tätigkeiten und Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters; Bericht und Genehmigung". Hier übernahm zweiter Bürgermeister Wolfgang Andre (CSU) die Sitzungsleitung. OB Andreas Haas (CSU) verließ den Raum.

"Mehr Offenheit ist kaum möglich", kommentierte Andre die Sitzungsunterlage, die allen 40 Stadträten vorlag. "Gibt es Fragen dazu?" "Keine Fragen", stellte er fest und verlas den Beschluss: "Die Genehmigung zur Ausübung von Nebentätigkeiten durch den Oberbürgermeister wird - soweit diese genehmigungspflichtig sind - erteilt." Alle Stadträte hoben die Hand. Daraufhin wurde OB Haas wieder in den Sitzungssaal gebeten, um die Leitung der Versammlung erneut zu übernehmen.

In der Tat hatte Haas dem Stadtrat, der rein formell sein Dienstherr ist, eine umfangreiche Aufstellung seiner Nebentätigkeiten und Ehrenämter vorgelegt. Das erfordert das Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG), in der auch die Genehmigung der Nebentätigkeiten durch den Stadtrat festgelegt ist. Dagmar Hager, die Amtsleiterin des Verwaltungs- und Rechtsamtes, hatte auf vier Seiten 14 Posten aufgelistet. Darunter waren auch nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten, weil Haas diese auf Veranlassung des Stadtrates ausübt. So ist er Vertreter der Stadt und Vorsitzender des Aufsichtsrates in der Entwicklungs- und Wohnungsgesellschaft Germering. Das Sitzungsentgelt wird mit unter 250 Euro pro Jahr angegeben. Auch in der Strom Germering GmbH, die die Stadt zusammen mit Eon betreibt, ist Haas Vorsitzender des Aufsichtsrates. Hier werden 200 Euro pro Jahr angegeben.

Auf Veranlassung des Stadtratrates ist Haas noch Vertreter der Stadt bei der Gasversorgung Germering GmbH, 1. Vorsitzender im Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering, Delegierter in der Kreismusikschule, Vorsitzender des Kuratoriums der Germeringer Musikschule, Mitglied des Kuratoriums der Herta und Josef Benatzky-Stiftung und Mitglied der Vertreterversammlung der Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck. Auch diese Nebentätigkeiten, die laut Sitzungsvorlage unentgeltlich erfolgen, führte Haas auf. Genehmigungspflichtig durch den Stadtrat ist nur die Tätigkeit des Germeringer OB als Mitglied des Beirates in der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt. Die Berufung in dieses Gremium erfolgte auf Vorschlag des Innenministeriums. Dafür erhält Haas eine Vergütung von 1000 Euro pro Jahr zuzüglich eines Sitzungsgeldes von 500 Euro pro Sitzung. Die Beiratssitzungen finden zweimal jährlich statt, so die Mitteilung des OB.

Wesentlich höher ist die Vergütung für Haas als Vorsitzender der Hauptversammlung der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern. Dieses Amt hat er auf Vorschlag des Bayerischen Gemeindetags übertragen bekommen und erhält dafür pro Monat 944,58 Euro. Doch dieses öffentliche Ehrenamt gilt nicht als Nebentätigkeit, so sieht es das Bayerische Beamtengesetz vor und ist deshalb nicht vom zustimmenden Votum des Stadtrates abhängig. Der Stadtrat muss nur informiert werden.

Zu den öffentlichen Ehrenämtern zählt auch die Mitgliedschaft im Verbandsausschuss des Amperverbandes, für die es eine Vergütung unter 200 Euro pro Jahr gibt. Ebenso fällt unter diese Kategorie das Kreistagsmandat, für die es nach der Entschädigungssatzung des Kreistages 50 Euro monatliche Grundvergütung und 50 Euro je Sitzung gibt. Hager hatte noch ausgeführt, dass dienstliche Pflichten dann behindert werden könnten, wenn die Beanspruchung durch genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten acht Stunden pro Woche überschreite. "Dies ist nicht der Fall", schrieb Hager. Auch eine "Ablieferungspflicht von Nebentätigkeitsvergütungen" bestehe nicht, da nur die etwa 2000 Euro im Jahr der Landesbodenkreditanstalt dafür in Frage kämen. Die würden jedoch unter dem Ablieferungsfreibetrag für den Oberbürgermeister von 8581,07 Euro pro Jahr liegen.

© SZ vom 13.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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