Germering:Bürgerbegehren siegt vor Gericht

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat der Stadt Germering untersagt, endgültige Beschlüsse zur Bebauung des Kreuzlinger Feldes zu treffen. Damit haben die Vertreter des Bürgerbegehrens gewonnen. Das bedeutet, dass die Stadt nun ein Urteil der ersten Instanz über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abwarten muss oder gleich beschließt, die Germeringer Wähler über die Planungen für die Bebauung des Kreuzlinger Feldes abstimmen zu lassen. Ewald Zachmann, Anwalt der Initiative, sieht sich durch die Verwaltungsrichter auf ganzer Linie bestätigt. Denn diese haben nicht nur den Einspruch der Stadt zurückgewiesen, sondern sich auch ausführlich mit der Fragestellung und der Begründung des Bürgerbegehrens befasst und beides für zulässig erklärt. So heißt es in der Begründung unter anderem, das Verwaltungsgericht München (die erste Instanz) habe "zutreffend angenommen", dass die Fragestellung im Bürgerbegehren hinreichend bestimmt sei. Die juristischen Berater der Stadt Germering hatten dies anders gesehen, die Stadt deshalb das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.

© SZ vom 27.12.2021 / ano - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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