Germering:Body-Cam als Zeuge

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Das Gegenüber im Blick: Alexander Krügl (links) und Alexander Müller mit Body-Cams an der Uniform. (Foto: Polizei)

Germerings Streifenpolizisten können ihre Einsätze filmen

Streifenpolizisten der Inspektion in Germering sind jetzt mit Body-Cams ausgerüstet. Mithilfe der Geräte können sie Einsätze und die Personen, mit denen sie dabei zu tun haben, filmen. Die Aufnahmen könnten als Beweismittel in Ermittlungsverfahren verwendet werden, heißt es in einer Pressemeldung der Polizei. Die Germeringer Inspektion erhielt vier der bayernweit 1400 Geräte. Sie sind ausschließlich im uniformierten Streifendienst im Einsatz und werden von den Polizisten an der Uniform getragen. Die leuchtend gelben Kameras werden den Einwohnern von Germering, Gilching, Puchheim, Eichenau und Alling, also dem Dienstbereich der Germeringer Polizei, sofort auffallen. Zudem sind sie mit dem Schriftzug "Video, Audio" gekennzeichnet.

Auch der Betrieb der Kameras ist schnell erklärt: Im Stand-by-Betrieb leuchtet ein grünes Licht. Das bedeutet, dass die Kamera aufnimmt, aber die Aufnahme nicht dauerhaft speichert. Wird die Kamera eingeschaltet, leuchtet das Licht rot. Dann sind auch die letzten 30 Sekunden des Stand-by-Betriebs gespeichert. Diese "Pre-Recording-Funktion" soll beispielsweise vor Gericht erklären helfen, was der Auslöser für die Aufnahme war. Im Oktober wurden die Schulungen bei der Germeringer Inspektion in den fünf Dienstgruppen der Schichtbeamten durchgeführt, so dass nunmehr alle Kollegen berechtigt sind die Kameras zu führen. Prinzipiell ist der Einsatz der Body-Cam jedem Beamten freigestellt, das heißt, jeder Beamte darf selbst entscheiden, ob er eine Kamera mitführt oder nicht.

Wichtig ist der Inspektion auch die Erwähnung, dass der Einsatz der Body-Cam eine offene polizeiliche Maßnahme ist, das Aufzeichnen dem Gegenüber also angekündigt wird. Auf diese Weise stellt das Filmen ein zusätzliches Einsatzinstrument dar, beispielsweise wenn die Kommunikation alleine nicht fruchtet. Dann könne das Filmen eine Zwischenstufe darstellen, bevor die Anwendung von unmittelbarem Zwang ansteht, heißt es in der Mitteilung. Die Erfahrungen in den Pilotdienststellen in München, Rosenheim und Würzburg hätten gezeigt, dass von den Kameras in derartigen Situationen oftmals eine gewisse deeskalierende Wirkung ausgeht.

Im Einsatz gefertigte Aufnahmen werden von der Kamera auf einen Server übertragen und grundsätzlich nach 21 Tagen gelöscht. Nur bei strafbarem Verhalten oder im Falle von Beschwerden werden Aufnahmen als Beweismittel gebrannt.

© SZ vom 05.11.2019 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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