Germering:Behinderte und Senioren sollen mitbestimmen

Lesezeit: 1 min

Die Stadt Germering sucht Menschen, die sich im Teilhabebeirat der Stadt engagieren wollen. Der Beirat wird neu gegründet und soll die Interessen von Menschen mit Behinderung sowie von Seniorinnen und Senioren in Germering wahrnehmen. Er berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung in allen Fragen, die damit zusammenhängen. Der Beirat kann auch von sich aus Vorschläge, Anregungen, Stellungnahmen und Gutachten abgeben, die vom Stadtrat oder einem Ausschuss behandelt werden müssen.

Der Teilhabebeirat besteht aus höchstens 15 Mitgliedern. Wer mitmachen will, muss seinen Wohnsitz in Germering haben, darf nicht dem Stadtrat angehören, muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und entweder selbst zu 50 Prozent behindert sein oder mit Menschen mit Behinderung verwandt oder verschwägert sein. Auch wer in der Behindertenbetreuung tätig ist, kann im Beirat mitwirken, ebenso Germeringer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Wer die Voraussetzungen erfüllt und sich schriftlich für die Mitgliedschaft beworben hat, kann in den Beirat berufen werden. Die Art der Behinderung ist dabei unerheblich. Der Teilhabebeirat wird für vier Jahren berufen. Über die Berufung der Mitglieder entscheidet der Stadtrat. Wer Interesse hat, kann sich ab sofort schriftlich mit einem Formblatt bewerben.

Die Formblätter gibt es im Amt für Jugend, Familie, Senioren, Soziales und Schulen im Mehrgenerationenhaus Zenja, Planegger Straße 9 und im Info-Point, Rathausplatz 1, sowie im Internet unter www.germering.de. Bis spätestens Mittwoch, 16. Oktober, muss die Bewerbung eingegangen sein. Fragen zum Teilhabebeirat beantworten Jugendamtsleiter Martin Rattenberger, Telefon 089/89 419-220, und Barbara Paech, Telefon 089/89 419-221, oder E-Mail soziales@germering.de von der Stadtverwaltung sowie der Sozialreferent des Stadtrats, Herbert Sedlmeier, Telefon 0172/85 01 800, E-Mail herbert_sedlmeier@web.de.

Die Tätigkeit des Teilhabebeirates ist ehrenamtlich. Die Mitglieder erhalten eine Entschädigung.

© SZ vom 25.09.2019 / ihr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: