Germering:Bebauungsplan für ungültig erklärt

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Verwaltungsgerichtshof kippt Entwürfe für Morigl-Grundstück

Jetzt hat es die Stadt schwarz auf weiß: Der Bebauungsplan für das Morigl-Grundstück ist ungültig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München verwirft den Entwurf für ein mehrstöckiges hohes Haus an der Ecke Münchener/Landsberger Straße. Gleichwohl lässt er eine Revision der Stadt gegen diese Entscheidung zu. Die Auseinandersetzung darüber, ob ein hohes Haus auf dem Grundstück gebaut werden darf, geht also weiter.

Germerings Stadtbaurat Jürgen Thum bewertet die Zulassung einer Revision so, dass das Gericht selbst "Klärungsbedarf" sieht. Dieser Klärungsbedarf ergibt sich aus der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof vor einer Woche. Die Richter hatten moniert, dass die Festsetzung einer Grenze für den Lärm, der von dem mit Büros, Geschäften, einem Supermarkt und einem Hotel bestückten Gebäude ausgehen darf, keine gesetzliche Grundlage hat. Der Vorsitzende Richter Andreas Dhom hatte deshalb schon durchblicken lassen, dass der Plan der Stadt keinen Bestand haben werde. Das ist nun vom Gericht bestätigt worden.

Allerdings liegt noch keine Begründung für die Entscheidung vor. So lange die fehlt, könne die Stadt Germering nicht festlegen, was sie tun solle, sagt Thums Mitarbeiterin Sigrid Köppl vom Bauamt nach einem Gespräch mit dem Anwalt der Stadt. Denn der Verwaltungsgerichtshof könne auch andere Festsetzungen des Plans noch bemängeln, sagt sie. Köppl nimmt an, dass die Begründung "sehr sorgfältig" ausfalle, weil das Gericht eine Revision zugelassen habe und die Ausführungen der Richter daher Bestandteil eines weiteren Verfahrens sein könnten. In jedem Fall wird die Festlegung der Lärmemissionen eine Rolle spielen, wenn die Stadt in Revision geht. Die Stadt hat nämlich in dem Bebauungsplan einen Emissionswert für das ganze Gebäude festgelegt. Das aber ist nach Auffassung des ersten Senats des Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig. Weil aber rechtlich unklar ist, was die Stadt hätte sonst tun sollen, hat das Gericht eine Revision zugelassen, um zu klären, wie Kommunen Lärmwerte für ein Grundstück mit nur einem Gebäude festlegen können, wenn in dem Haus mehrere, noch nicht bekannte Nutzungen untergebracht werden sollen.

Helmut Menche, Rechtsanwalt der Klägerin gegen den Bebauungsplan, spricht nach der Entscheidung des Gerichts von einem "Etappensieg" für seine Mandantin. Allerdings seien die Auswirkungen der Entscheidung auf die Klage "noch offen". Denn die Stadt könne in Revision gehen oder den Plan ändern. Auch das Verwaltungsgericht spricht noch mit; es muss über die Baugenehmigung befinden, die bereits erteilt worden ist.

© SZ vom 04.08.2016 / ano - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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