Gerichtsverhandlung:Jugendgericht stellt Verfahren ein

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Unfallflüchtiger kommt mit einer Geldauflage von 1000 Euro davon

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Eine Millisekunde Unaufmerksamkeit genügt, schon ist es passiert: ein Verkehrsunfall. Glück gehabt, wenn die Kollision "nur" zwischen leblosen Gegenständen erfolgt ist und kein Fahrzeuginsasse verletzt wurde. Genau so wie bei einem Auto-Mechatroniker aus dem westlichen Landkreis. Der zum Unfallzeitpunkt gerade noch 20 Jahre alte Mann fuhr Anfang Juni in Moorenweis in einen Gartenzaun. Weil die Anwohner nicht da waren und er die Unfallstelle verließ, ohne sich bei der Polizei zu melden, musste er sich nun wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle vor der Jugendrichterin in Fürstenfeldbruck verantworten. Da der inzwischen 21-Jährige seinerzeit zum Unfallort zurückgekehrt war und er auch den Schaden schon behoben hat, stellte sie das Verfahren gegen die Zahlung von 1000 Euro ein, was etwa zwei Drittel seines Monatseinkommens entspricht.

In der Verhandlung räumte der Angeklagte ein, in Moorenweis in der Römerstraße an einem Nachmittag Anfang Juni in einen Zaun gefahren zu sein. Laut Staatsanwalt hatte die Polizei den Schaden auf 1000 Euro geschätzt. Wie der 21-Jährige erläuterte, hatte er den beschädigten hölzernen Gartenzaun letztlich für 50 Euro selbst repariert. Freilich äußerte er sich zuerst zum Unfallhergang. Er sei mit einem geliehenen BMW mit Automatikgetriebe gefahren. Als Grund dafür, dass er in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen war, gab der Mechatroniker an, dass er sonst nur Autos mit normaler Schaltung fahre. Seiner Schilderung zufolge war er nach dem Crash ausgestiegen, hatte den Schaden begutachtet und als gering eingestuft und geläutet. Da keiner aufgemacht habe und das Auto geliehen gewesen sei, habe er entschieden, zunächst seinen Freund, mit dem er auf einem Tuning-Treffen in Jesenwang gewesen war, nach Hause zu fahren, führte der Angeklagte aus. Danach war er mit seinem eigenen Auto zum Unfallort zurückgekehrt; auch die Anwohner waren inzwischen wieder da und hatten bereits die Polizei verständigt.

Seine Führerscheinprüfung sei ja noch nicht so lange her, begann die Vorsitzende Anna Kappenschneider. Ob er sich da nicht erinnern könne, dass man den Unfallort nicht einfach verlassen dürfe, fragte sie den Angeklagten. Zusammen mit dem ihr immer noch rätselhaften Abkommen von der Fahrbahn könne fast der Eindruck entstehen, er sei alkoholisiert gewesen. Derartige Spekulationen verbat sich der Verteidiger. "So würde der Eindruck entstehen, als sei er ein Alkoholfahrer, der abgehauen ist. Und das ist falsch." Wie er betonte, hatte sein Mandant sämtliche Schäden an Zaun und Auto längst repariert.

"Eigentlich ist nichts passiert", sagte der Verteidiger. Er regte an, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Da die Strafe "nicht im exorbitanten Bereich liege" und der Angeklagte keine Vorstrafen habe, könne er dem zustimmen, erwiderte der Staatsanwalt. Die Prozessbeteiligten verständigten sich auf 1000 Euro. Die muss der Angeklagte bis Ende November an die Arbeiterwohlfahrt bezahlen.

© SZ vom 06.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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