Fürstenfeldbruck:Zehn Monate auf Bewährung

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Rentner wegen sexueller Nötigung von Mädchen verurteilt

Von Felicitas Lachmayr, Fürstenfeldbruck

Zu zehn Monaten Haft auf Bewährung ist ein 70-jähriger Mann aus dem Landkreis wegen sexueller Nötigung in zwei minder schweren Fällen am Freitag vom Brucker Schöffengericht verurteilt worden. Der Rentner war wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch angeklagt gewesen.

Dem Mann wurde vorgeworfen, zwei Mädchen aus der Nachbarschaft, damals elf und siebzehn Jahre alt, mit erzwungenen Küssen und Berührungen im Genitalbereich über der Kleidung sexuell belästigt zu haben. Am ersten Verhandlungstag Anfang Februar wurden der Angeklagte sowie die beiden Mädchen, einige Zeugen und die Mutter der heute 13-Jährigen vernommen. Darin bestätigte sich, dass der Angeklagte zu mehreren Mädchen aus der Nachbarschaft ein gutes Verhältnis gehabt hatte. Er machte ihnen regelmäßig kleinere Geschenke machte, spielte mit ihnen oder chauffierte sie in der Gegend herum. Dass es dabei zu sexuellen Übergriffen gekommen sei, bestritt der Angeklagte. Die Aussage der 23-Jährigen, sie hätte einen erzwungenen Kuss ertragen, damit er sie weiter von Partys abhole, stufte das Gericht im Zuge der Urteilsverkündung als glaubwürdig ein. Das Mädchen habe den Angeklagten nicht belasten wollen, sagte Richterin Anna Kappenschneider. Doch habe sie einräumen müssen, dass sich die Vorfälle wie geschildert zugetragen hätten.

Im Falle der 13-Jährigen seien die Aussagen dagegen nicht eindeutig gewesen. Der Vorwurf, der 70-Jährige hätte sie wiederholt geküsst, sich einmal auf sie gelegt und ein anderes Mal ihre Genitalien berührt, konnte nicht bewiesen werden. Das ergaben auch die weiteren Zeugenvernehmungen am zweiten, rund fünfstündigen Verhandlungstag. Neben den Großeltern des Mädchens, die mit der 13-Jährigen nie direkt über mögliche Übergriffe gesprochen hatten, sagten auch einigen nachbarliche Zeugen aus, darunter eine Freundin des Mädchens. Die 13-Jährige hätte den Angeklagten gebeten, ihr ein Smartphone zu kaufen und gesagt, er werde es bereuen, falls er es nicht täte, sagte die 12-jährige Zeugin, deren Aussage die Staatsanwaltschaft als glaubwürdig einstufte.

Das psychologische Gutachten der 13-Jährigen ergab, dass ein "Erlebnisbezug nicht mit hinreichender Zuverlässigkeit angenommen werden könne", da die Aussagen des Mädchens massive Erinnerungslücken und Widersprüchlichkeiten aufwiesen.

Im abschließenden Plädoyer hielt die Staatsanwaltschaft die Aussagen der 23-Jährigen als klar erwiesen, im Falle der 13-Jährigen bestünden allerdings Zweifel an deren Glaubwürdigkeit. Die Verteidigung verwies auf erhebliche Abweichungen bei der Tatsachenschilderung. Richterin Kappenschneider mahnte am Ende den Angeklagten, es sei dennoch seltsam, dass ein 70-Jähriger vor einer Minderjährigen in die Badewanne steige, ohne sie vorher hinaus zu schicken. Der Angeklagte habe seinen eigenen Teil dazu beigetragen, dass es überhaupt so weit gekommen sei und solcher Verdacht im Dorf gegen ihn aufgekommen sei.

© SZ vom 28.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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