Fürstenfeldbruck:Streit um Parkplatz

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Nach einem Handgemenge wegen eines Parkplatzes wird ein 50 Jahre alter Gärtner zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht verringert die Summe nun auf 450 Euro.

Von Andreas Salch

Ein Augenzeuge kann sich noch genau erinnern: Erst hätten sich die Kontrahenten anbrüllt. Dann sei der eine auf den anderen los und habe ihn in den Schwitzkasten genommen. Schauplatz dieses Kampfes zwischen einem Gärtner und einem Schreiner war der Parkplatz eines Schnellimbisses an der Hasenheide. Der Gärtner soll dem Schreiner im März 2011 einen Parkplatz vor der Nase weggeschnappt haben. Am Montag trafen sich die beiden Männer wieder vor dem Landgericht München II. Der 50-jährige Gärtner legte Berufung gegen seine Verurteilung durch das Brucker Amtsgericht ein. Es hatte ihn wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro verurteilt. Viel zu viel sei das, so der Angeklagte. Und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Schwarzer, fügte hinzu, seinem Mandanten sei ja gar nichts anderes übrig geblieben, als den Schreiner in den Schwitzkasten zu nehmen. Der nämlich habe so getan, als hätte er eine Waffe und würde sie gleich aus seiner Jacke ziehen. Der Griff in den Schwitzkasten sei deshalb für seinen Mandanten die "gebotene Abwehr" gewesen.

Bei seiner Vernehmung vor dem Landgericht räumte der 28-jährige Schreiner gestern ohne Umschweife ein, er habe gedroht, er ziehe seine Pistole. Daraufhin habe der Gärtner ihm erst am Kinn getätschelt, dann habe er ihm mit der Faust gegen die Stirn geschlagen und ihn schließlich in den Schwitzkasten genommen. "Ich war ziemlich wütend und aufbrausend, da sage ich öfters mal so einen Scheiß", meinte der Schreiner, der natürlich keine Pistole dabei hatte und auch keine besitzt. Richterin Michaela Welnhofer-Zeitler stellte fest, der Schreiner habe den Streit zwar begonnen, indem er den Gärtner wegen des weggeschnappten Parkplatzes anschrie. Auch habe er den Zwist noch verschärft, da er behauptete, er ziehe seine Pistole. Aber nur weil der 28-Jährige in seine Jacke fasste und so tat, als ziehe er eine Waffe, rechtfertige dies noch lange nicht ihn anzugreifen. "Wir sind doch nicht im Wilden Westen", so die Richterin. Und der Vertreter der Staatsanwaltschaft meinte, wäre der Angeklagte tatsächlich davon überzeugt gewesen, der Schreiner würde eine Pistole zücken, wäre er weggelaufen und hätte ihm nicht erst noch am Kinn getätschelt. Da der Gärtner Unterhaltskosten für drei Kinder tragen muss, bot ihm das Gericht an, die Geldstrafe auf 450 Euro zu reduzieren. Der Angeklagte nahm dieses Angebot an.

© SZ vom 25.06.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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