Jugendschöffen gesucht:Richter auf Zeit

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Bei einem Verbrechen oder einer anderen schwerwiegenden Tat wird ein Gericht mit einem Berufs- und zwei Laienrichter, den Schöffen, einberufen. (Foto: Friso Gentsch/dpa)

Für die 2019 beginnende Amtsperiode werden 204 Jugendschöffen gesucht, die über private oder berufliche Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen verfügen. In den Verfahren können sie Urteile maßgeblich mitbestimmen

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Für die Amtsperiode 2019 bis 2023 sucht das Landratsamt Fürstenfeldbruck jeweils 102 männliche und weibliche Bewohner aus dem Landkreis mit Erfahrung in der Jugenderziehung, die als Jugendschöffen tätig werden wollen. Als Schöffenrichter benötigt man keine juristische Vorbildung und kein Staatsexamen, allerdings muss man schon einige Voraussetzungen erfüllen. Dann kann man sich bewerben und wird - mit etwas Glück - für das fünf Jahre dauernde Ehrenamt gewählt. Es gibt Schöffenrichter für Erwachsene sowie für Jugendliche und Heranwachsende.

Wer sich für eine solches Amt bewirbt, sollte sich allerdings der Verantwortung bewusst sein. Immerhin muss ein Schöffenrichter - einem Berufsrichter absolut gleichgestellt - über Schuld oder Unschuld des Angeklagten mitsamt einer entsprechenden Bestrafung entscheiden. Für alle Jugendverfahren mit einem schweren Tatvorwurf am Amtsgericht sowie für alle am Landgericht in München ist ein Schöffengericht zuständig. Es wird aus einem Berufs- und zwei Schöffenrichtern gebildet. Das erklärt laut Christoph Schütte, Sprecher am Amtsgericht in Fürstenfeldbruck, zum Teil die erstaunlich hohe Zahl von insgesamt 204 Ehrenamtlichen, die als Schöffenrichter benötigt werden. Dieser Bedarf ergibt sich aus der Einwohnerzahl eines Landkreises (in Fürstenfeldbruck im Juni 2016 etwa 215 000). Benötigt werden jeweils sechs männliche und weibliche Schöffen für das Amtsgericht Fürstenfeldbruck sowie die gleiche Anzahl an Ersatzschöffen. Ferner werden an das Landgericht vier Paare von Jugendschöffen entsendet, zudem je 35 männliche und weibliche Ersatzschöffen. Eine Besonderheit des Jugendstrafrechts ist, dass die beiden Schöffenrichter immer eine Frau und ein Mann sein müssen. Zudem müssen sie "erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sein." Dazu könne man als Elternteil Erfahrungen gesammelt haben oder auch in einem entsprechenden Beruf - im Idealfall beides, erklärt Schütte. Zudem müssen die Bewerber deutsche Staatsbürger sein, die Sprache beherrschen, zu Beginn der Amtsperiode im Januar 2019 mindestens 25, aber noch nicht 70 Jahre alt sowie jüngst nicht zu einer Haftstrafe verurteilt worden oder schwer verschuldet sein. Für ihren Einsatz erhalten die Laienrichter eine Entschädigung. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter dafür freizustellen. Schöffenrichter sind Berufsrichtern gleichgestellt, so dass theoretisch die zwei Schöffen den einen Berufsrichter überstimmen können. In der Praxis kommt das aber selten vor, da die Sachlage am Ende der Beweisaufnahme meist recht eindeutig ist.

Natürlich sind mit dem verantwortungsvollen Ehrenamt auch Pflichten verbunden. Läuft ein Verfahren über mehrere Tage, "müssen es immer die gleichen Schöffen sein", betont der Gerichtssprecher. Aus diesem Grund werden die Termine für die Schöffenverfahren eines Jahres schon immer zum Jahresbeginn festgelegt; so kann noch ein Urlaub geplant werden ohne mit dem Ehrenamt zu kollidieren. Und es gibt noch einen zweiten Grund für diese frühzeitige Festlegung der Schöffenrichter, unterstreicht Schütte: "Es soll ja nicht der Eindruck entstehen, dass man sich die Schöffen wählen kann, wie man will."

Gewählt werden die Laienrichter am Brucker Amtsgericht in öffentlicher Wahl in einem der großen Sitzungssäle. Das Landratsamt erstellt die Bewerberliste und leitet sie an das Gericht weiter. Dort wählt dann ein neunköpfiger Wahlausschuss unter Leitung der Jugendrichterin.

Wer sich für diese Aufgabe interessiert, kann sich im Internet auf der Seite des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de oder www.schoeffen.de informieren sowie den Bewerbungsbogen herunterladen. Dieser ist auch im Amt für Jugend und Familie (Münchner Straße 32) bei Doris Scholz (Telefon 08141/51 95 31) erhältlich.

© SZ vom 22.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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