Fürstenfeldbruck:Nach Geburtstagsparty ein Pflegefall

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Bei einem Sturz verletzt sich der Exfreund einer 48-Jährigen schwer. Jetzt steht ihr neuer Lebensgefährte vor Gericht

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Das Geräusch, als der Kopf auf dem Asphalt aufschlug, hat niemand vergessen. Zum Drumherum, wie es dazu gekommen ist, dass der 51-Jährige, der seit jenem Maiabend ein Pflegefall ist, von der Eingangstüre des Pilspubs die gut zwei Meter bis auf die Münchner Straße flog, dazu hat kaum einer der Gäste noch eine Erinnerung. Für die Verhandlung wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht sind das nicht die besten Voraussetzungen. Der Prozess soll klären, ob ein 52 Jahre alter Olchinger den anderen auf dem Treppenabsatz geschubst hat, wie es ihm die Anklage vorwirft. Am Montag setzte der Vorsitzende das Verfahren nach mehr als fünf Stunden aus. Auf Antrag des Verteidigers soll noch eine weitere Zeugin gehört werden.

Es ist der Mittwochabend vor Vatertag Ende Mai des vergangenen Jahres. Die Lebensgefährtin des Angeklagten feiert in einer Kneipe in der Münchner Straße in Fürstenfeldbruck ihren 48. Geburtstag. Neben einer Handvoll Bekannter sitzt auch ein Mann an der Bar: Ihr Exfreund, mit dem sie vor 20 Jahren zusammen war und der ihr noch nachstellte, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. Ob das Geburtstagskind gerne auf die Anwesenheit des Verflossenen verzichtet hätte, wie sie selbst behauptet, oder ob sie seine Gegenwart im Gegenteil sogar ausnutzte, wie es einige Zeugen beobachteten, um den eigenen Partner eifersüchtig zu machen, darüber gehen die Darstellungen vor Gericht weit auseinander. Übereinstimmend berichten alle Zeugen, dass das spätere Opfer schon ganz schön betrunken war und deshalb einige Gäste, auch den Angeklagten und seine Freundin, nervte. Er rempelte einen Gast an, der an einem Automaten spielte, und kam mehrmals zum Tisch des Angeklagten und seiner Freundin. Im Krankenhaus stellte man später bei dem 51-Jährigen 3,5 Promille im Blut fest; beim Angeklagten maß die Polizei 1,5.

Der Olchinger freilich bestritt am Montagnachmittag, den anderen auch nur berührt zu haben. Seiner Darstellung zufolge hatte sich der 51-Jährige in der Eingangstür eingespreizt, als er hinaus zum Rauchen wollte, seiner Freundin hinterher. Der andere nahm die rechte Hand vom Türrahmen, ballte sie zur Faust, bewegte sie in Richtung des 52-Jährigen, drehte sich gleichzeitig um und wollte raus. Dabei habe er das Gleichgewicht verloren, sei die Treppe hinuntergefallen und auf der Straße liegen geblieben. Dass ein 90 Kilogramm schwerer Mann den weit über zwei Meter breiten Gehweg ohne Fremdeinwirkung bis auf die Straße rollt, bezweifelte der Staatsanwalt ganz unabhängig vom Alkoholpegel. Der Angeklagte blieb dennoch bei seiner Version. Allerdings schilderten zwei der acht Zeugen aus der Kneipe, dass sie gesehen haben, wie der Angeklagte den 51-Jährigen geschubst habe. Beide Zeugen waren noch fast bis ganz nüchtern.

Eher belastend für ihren Partner wirkt auch die Reaktion der 48-Jährigen, nachdem ihr Exfreund leblos auf dem Boden lag. "Was hast du gemacht", soll sie den Angeklagten laut einiger Zeugen gefragt haben. Vor Gericht erklärte sie, dass sie auf der Straße gehört hatte, wie jemand den Namen ihres Freundes gerufen hatte. Deshalb habe sie ihn gefragt, "hast du was gemacht". Nicht sehr vorteilhaft für das Paar ist auch die Tatsache, dass es sich direkt nach dem Vorfall in ein Taxi setzte und erst von der eintreffenden Polizei am Wegfahren gehindert wurde. Darüber hinaus haben sich die beiden auch nicht danach erkundigt, wie es dem 51-Jährigen geht. Auch der Verteidiger wusste auf eine entsprechende Nachfrage des Nebenklägers keine Antwort - obwohl er das Mandat vor mehr als sechs Monaten übernommen hat.

Dem Opfer gehe es "sehr schlecht", sagte seine Betreuerin. Seit November ist er in einer Schwerstpflege untergebracht. "Er ist nicht ansprechbar", werde über eine Magensonde ernährt und sitze im Rollstuhl. Die Diagnose einer Ärztin, die ihn im Sommer behandelt hat, lautet: "Er wird schwerstpflegebedürftig bleiben und auch nicht mehr zu Bewusstsein kommen." Die Unterbringung kostet laut Betreuerin 5700 Euro im Monat, zuzüglich Kosten für Medikamente und anderes, 1500 Euro übernimmt die Pflegekasse. Die Übernahme dieser Kosten wird in dem Prozess, der am 25. Februar fortgesetzt wird, auch eine Rolle spielen.

© SZ vom 10.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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