Gemeindetag:Grundeigentümer sollen mitbezahlen

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Nach dem Willen der meisten Bürgermeister sollen sich Gemeinden und Anlieger die Kosten des Straßenausbaus teilen. Auch FW-Politiker sind gegen den Vorstoß ihres Landkreischefs, stattdessen die Grundsteuer anzuheben

Von Gerhard Eisenkolb, Fürstenfeldbruck

Für seinen Vorschlag, die Anlieger künftig nicht mehr an den Kosten für den Straßenausbau zu beteiligen, findet der Allinger FW-Kreisvorsitzende Hans Friedl im Landkreis kaum Unterstützer unter Kommunalpolitikern. Selbst die FW sind in der Frage gespalten. "Ich sehe das anders als Herr Friedl", erklärt Emmerings Bürgermeister Michael Schanderl, ebenfalls FW. Laut Schanderl, der als Kreisvorsitzender des Gemeindetags Sprecher der Bürgermeister im Landkreis ist, sind auch seine Kollegen in den Rathäusern dafür, am bestehenden System von Straßenausbaubeitragssatzungen festzuhalten.

Solche Satzungen haben alle 23 Kommunen im Landkreis erlassen. In ihnen wird nach Straßenkategorien und in Abhängigkeit von Verkehrsaufkommen und Grundstücksgrößen festgelegt, nach welchen Anteilen die Kosten der Erneuerung einer Straße zwischen Anliegern und Gemeinde aufgeteilt werden. Reine Sanierungsmaßnahmen bezahlt schon jetzt die jeweilige Kommune alleine. Nach dem Motto "Wer den Vorteil hat, muss entsprechend mitbezahlen" möchte Schanderl an dem geltenden System der Lastenverteilung festhalten. Das sei auch die Haltung des Gemeindetags. Mit einem anderen Finanzierungssystem werde es nicht besser und nicht einfacher, beteuert der FW-Bürgermeister.

Ausbaubeiträge
:Entlasten, nicht umverteilen

Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge würde vor allem Grundeigentümer begünstigen.

Von Gerhard Eisenkolb

Schanderl weist zudem auf ein "Umkehrproblem" hin. Müssten, wie von Friedl vorgeschlagen, alle Grundeigentümer über eine angehobene Grundsteuer den Straßenausbau mitfinanzieren, würden nur die Begehrlichkeiten steigen. Gewünscht würden dann "Luxussanierungen". Da eine Gemeinde nicht alle Wünsche erfüllen könne, ziehe das neue Ungerechtigkeiten nach sich. Schanderl setzt stattdessen auf eine verantwortungsbewusste Straßenplanung in Abstimmung mit den Betroffenen. So ließen sich Kosten sparen und bei den Anliegern Verständnis wecken.

Laut Puchheims Bürgermeister Norbert Seidl (SPD) steckt hinter dem Vorschlag des FW-Kreisvorsitzenden, auf dessen Initiative hin sich der FW-Landsvorsitzende im Landtag mit der Abschaffung der Beitragspflicht beschäftigen soll, auch eine gewisse Portion Populismus. Er halte viel von dem bestehenden System, weil es Flexibilität und in Härtefällen Nachbesserungen zur Entlastung der Anlieger zulasse. Als problematisch bezeichnet es Seidl, reiche Kommunen, die auf die Ausbaubeiträge verzichten können, gegen arme auszuspielen, die das Geld dringend benötigen.

"Erhebliche Bedenken" zum von den FW in Alling eingebrachten Antrag hat Bürgermeister Frederik Röder. Der CSU-Politiker beteuert aber auch, offen für neue pragmatische Lösungen zu sein. Eine Mitarbeiterin seiner Verwaltung ist zurzeit damit beschäftigt, bei anderen Bundesländern, der Staatsregierung Bayerns und der Regierung von Oberbayern Stellungnahmen einzuholen. Röder verweist darauf, dass der Münchner Stadtrat im Herbst zwar beschlossen habe, die Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen, dieser Beschluss aber noch von der Rechtsaufsicht bei der Regierung von Oberbayern geprüft wird und deshalb auf Eis liegt. Auch der Gröbenzeller Rathauschef Martin Schäfer ist für Änderungen offen. Er verweist gleichzeitig aber darauf, dass es für die Gemeinde ohne Gegenfinanzierung schwierig werde - und mit jeder Gegenfinanzierung werde das Problem nur verlagert. Der Fürstenfeldbrucker OB Klaus Pleil hält es für angebracht, Anlieger an Ausbaukosten zu beteiligen. Grundsätzlich könne jeder Anlieger einen gewissen Beitrag beisteuern. Müssten die Anwohner jedoch hohe Summen, beispielsweise 15 000 Euro, zahlen, dann sei das zu viel.

Laut Robert Drexl, dem Leiter der Kommunalaufsicht im Landratsamt, bedarf es zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einer Gesetzesänderung. Drexl erinnert daran, dass ein diesbezüglicher Beschluss einer Gemeinde aus dem Landkreis München aufgehoben worden sei. Wiederholt hatte die Kommunalaufsicht Gemeinden mit Nachdruck dazu aufgefordert, Straßenausbaubeiträge einzufordern. Kredite werden Kommunen in der Regel erst genehmigt, wenn sie solche Abgaben auch erheben. Das gilt aber auch für die Gewährung von Zuschüssen.

© SZ vom 25.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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