Fürstenfeldbruck:Bruck schützt Amperauen

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Bund Naturschutz kritisiert indes den geplanten Fuß- und Radweg

Das Gelände zwischen Amper, Amperkanal und Fürstenfelder Straße in Bruck dürfte einer der schönsten Flecken der Stadt sein. Mit ein paar wenigen Häusern und vielen alten Bäumen ähnelt die etwa 3,4 Hektar große Fläche einer Parklandschaft. Eine Villa ist denkmalgeschützt. Den barockisierenden Bau mit klassizistischen Elementen hat der Brucker Architekt Adolf Voll in den 1920er-Jahren geschaffen. Der Stadtrat hat am Dienstag einstimmig beschlossen, dieses Ensemble in den Amperauen zu schützen und langfristig für die Öffentlichkeit ein bisschen zugänglich zu machen. Das Gremium hat einen Bebauungsplan beschlossen, der zum einen größere Neubauten verbietet, zum anderen einen Fußweg am südlichen Flussufer entlang ermöglicht.

Anlass für diese Regelung war der Antrag eines Grundeigentümers, der mehrere Einfamilienhäuser bauen lassen wollte, was die Stadt ablehnt. "Wir wollen die offene Struktur erhalten, das was historisch gewachsen ist. Kleine Veränderungen und Erweiterungen sollen ermöglicht werden. Aber das ist kein geeignetes Siedlungsgebiet", erklärte Stadtbaurat Martin Kornacher der SZ. Die Kommune will die sensiblen Amperauen und das Umfeld des ehemaligen barocken Klosters damit schützen. Außerdem möchte die Kommune langfristig eine Wegeverbindung an der Amper schaffen und hat diese Option im Bebauungsplan fixiert.

Der Bund Naturschutz hingegen kritisierte dieses Projekt. Durch den Geh- und Radweg werde eine zu große Fläche versiegelt und ein bislang unberührter Bereich des Ufers erschlossen. Das Bauamt hat diesen Einwand zurückgewiesen. Der Bereich sei "relativ klein" und die Attraktivität des historischen Stadtkerns sowie des ehemaligen Klosters werde durch die Wegeverbindung gestärkt. Für die Besucher könne im Bereich der Amperauen ein "gesteigertes Naturerlebnis" erreicht werden.

Auch den Einwand des Grundeigentümers, es handele sich um einen bebauten Ortsteil und das Verbot weiterer Wohnhäuser stelle einen unzulässigen Eingriff in das Baurecht dar, wies die Behörde zurück. Das Areal sei Außenbereich und von der übrigen Bebauung durch Fluss und Kanal getrennt. Die Stadt will den parkartigen Charakter und den vorhandenen Baumbestand schützen. Eine begrenzte Baumschutzverordnung einzuführen, wie der Bund Naturschutz vorschlägt, hält die Stadt jedoch für nicht notwendig.

© SZ vom 26.06.2014 / bip - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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