Amtsgericht:Alarmknopf nur zum Test gedrückt

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Geschäftsführer vom Missbrauch von Notrufen freigesprochen

Er wollte nur seine Arbeit gut machen. Dieser an sich löbliche Enthusiasmus hat dem 48-Jährigen eine Anklage wegen Missbrauchs von Notrufen eingebracht. Wobei der Filialleiter die Order seines Chefs auch hätte befolgen können, ohne dass zwei Streifenwagen auf den Parkplatz fahren und die Polizeibeamten einen Raubüberfall auf ein Spielcasino erwarten. Dazu hätte wohl ein kurzer Anruf genügt. Den machte der Fürstenfeldbrucker aber nicht, als er zum Test den Alarmknopf drückte. Dass ein Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck das Verfahren dennoch gegen 2000 Euro Geldbuße einstellte, hat der 48-Jährige in erster Linie dem Umstand zu verdanken, dass er nicht wusste, dass er mit dem Drücken des Alarmknopfes direkt die Polizei alarmiert.

Der sogenannte stille Alarm wurde vom Angeklagten Anfang April um 13.17 und 13.18 Uhr betätigt, wie die Staatsanwältin in der Verhandlung aus der Anklageschrift vorliest. Da zwei Streifenwagen binnen Minuten eintrafen, obwohl es in der Spielhalle keinen Notfall gab, legte ihm die Justizbehörde Missbrauch von Notrufen zur Last. Das wollte der Geschäftsführer, der vor einem halben Jahr aus einer anderen Filiale kommend in Bruck angefangen hat, so nicht stehen lassen. "Wir sollten von der Firma aus unseren Alarm testen", begann er. Und berichtete davon, wie er wenige Tage vor dem Fehlalarm den akustischen Alarm im Spielcasino getestet hatte. Ohne Erfolg. "Der ist nicht losgegangen." Also habe er die Technikfirma informiert, die die Alarmanlage installiert hat und wartet. Dem Angeklagten zufolge reparierten die beiden Männer den akustischen Alarm.

Bei dieser Gelegenheit erkundigte sich der 48-Jährige beim Chef der Technikfirma über die Bedeutung der beiden Alarmknöpfe an der Kasse. Er habe zwar in der früheren Filiale eine Einweisung in die Alarmanlage erhalten, doch dort habe es diese Knöpfe nicht gegeben, erläuterte der Brucker. Dies sei der stille Alarm, eine direkte Verbindung zur Sicherheitsfirma, die bei Betätigung des Knopfes umgehend im Spielcasino anrufe, gab er die Antwort wieder. "Wenn ich gewusst hätte, dass das ein Alarmknopf ist, hätte ich den niemals, niemals ausprobiert", beteuerte er. "Er hat sicherlich vorsätzlich den Knopf gedrückt, aber nicht vorsätzlich einen Notruf ausgelöst", präzisierte sein Verteidiger.

So aber drückte der Angeklagte den Knopf, weil nichts geschah, gleich noch einmal. Da sich nichts tat, ging der 48-Jährige in der Annahme, auch dieser Alarm sei defekt, zu seinem Auto, da er Feierabend machen wollte. Dort trafen gerade die Streifenwagen ein. Die Insassen wussten bereits, wie eine Beamtin in der Verhandlung berichtete, dass es sich um einen Fehlalarm gehandelt hatte. Die Technikfirma hatte inzwischen im Casino angerufen und die Polizei verständigt. Wie die Beamtin erklärte, hatte der Geschäftsführer sein Handeln bereits damals genauso erklärt.

"Da hätte man wirklich vorher mal anrufen sollen bei der Firma und sagen, das ist ein Test", oder zumindest dann anrufen, als sich nach Betätigen des Knopfes nichts tat, befand Richter Johann Steigmayer. Dennoch regte er an, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Schließlich habe der Fürstenfeldbrucker den Notruf ja nicht absichtlich ausgelöst. Nun muss der 48-Jährige binnen sechs Monaten 2000 Euro an den Verein Sprint zahlen, dann wird das Verfahren eingestellt.

© SZ vom 23.06.2015 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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