Falsches Gewinnversprechen:Teure Gebühren

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Trickbetrügerinnen bringen Rentnerin um 30 000 Euro

Wieder einmal ist es Trickbetrügern gelungen, mit der Masche eines Gewinnversprechen via Telefon eine 80-jährige alleinstehende Frau um einen Teil ihrer gesamten Ersparnisse zu bringen. Neu in diesem Fall, der sich über sechs Wochen hinzog, sind laut Germeringer Polizei im Wesentlichen zwei Aspekte: Erstens fungierten ausschließlich Täterinnen am Telefon, die sich gegenüber ihrem Opfer als Anwältinnen zu erkennen gaben; und zweitens wurde das Opfer dazu gebracht, das für anfallende Gebühren geforderte Geld nicht zu überweisen, sondern via Bargeldversand per Brief zu verschicken.

Zunächst rief eine angebliche Anwältin einer Kanzlei Mayer & Partner aus Braunschweig die Rentnerin Anfang September angerufen und ihr einen Gewinn von 85 000 Euro aus einem Gewinnspiel, an dem sie teilgenommen hatte, an sie ausgeschüttet werden soll. Dafür müsse sie jedoch vorab Gebühren und Auslagen zahlen, die sie via Bargeldversand an eine Privatanschrift in Braunschweig per Expressversand vornehmen müsse.

Insgesamt wurde die Germeringer Rentnerin durch verschiedene angebliche Anwältinnen der besagten Kanzlei dazu gebracht, sieben Briefsendungen mit insgesamt über 30 000 Euro zu verschicken. Die einzelnen Beträge wurden dem Opfer zuvor immer telefonisch genannt, woraufhin sie die genannte Summe stets bei ihrer Hausbank abhob. Anschließend ging sie mit dem Geld umgehend zur Post, damit die Briefsendung sicher bis zum nächsten Tag um 9 Uhr in Braunschweig war. Jeweils noch am gleichen Abend erfolgte dabei stets die Nachfrage einer falschen Anwältin nach der jeweiligen DHL Sendungsnummer bei der arglosen Rentnerin. Am Folgetag wurde ihr dann stets der Geldeingang bestätigt, dann wurde sie erneut kontaktiert.

Ihre Hausbank meldete der Polizei Anfang Oktober die auffälligen Abbuchungen ihrer Kundin, woraufhin Polizisten ein persönliches Gespräch mit ihr führten. Die Seniorin versicherte dabei, dass die Geldbeträge für Möbeleinkäufe vorgesehen seien.

Anfang dieser Woche meldete sich die Braunschweiger Polizei bei den Germeringer Kollegen und bat um eine Sofortvernehmung der betroffenen Rentnerin, da ihre letzte Briefsendung von der Post angehalten wurde, da die Sendung beschädigt wurde und sich offensichtlich ein nicht unerheblicher Bargeldbetrag darin befand.

Nach entsprechender Recherche stellt sich dann der genannte Sachverhalt heraus. Wenigstens den Inhalt des letzten Briefs mit 3250 Euro wird die geschädigte Seniorin wieder zurückerhalten.

© SZ vom 22.10.2020 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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