Entgegenkommen:Gröbenzeller werden beim Straßenausbau entlastet

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Gemeinde übernimmt freiwillig einen höheren Anteil der Kosten, wodurch sich betroffene Anwohner jährlich insgesamt 50 000 Euro sparen

Von Gerhard Eisenkolb, Gröbenzeller

Der schlechte Zustand der Orts- und Anliegerstraßen in Gröbenzell gibt bei jeder Bürgerversammlung Anlass für Klagen. Da die Gemeinde die Summe, die pro Jahr in den Ausbau und die Sanierung des Straßennetzes investiert werden soll, auf etwa eine Millione Euro deckelt, wird es noch Jahrzehnte dauern, bis alle Wünsche der Bürger erfüllt sind. Dafür herrscht nun in einem anderen Punkt Klarheit. Der Gemeinderat hat kürzlich einstimmig eine neue Satzung für die Herstellung und den Ausbau von Straßen beschlossen. In dieser wird die Verteilung der Kosten zwischen den Anliegern und der Gemeinde neu geregelt wird. Die neue Satzung orientiert sich an der Mustersatzung des Innenministeriums. Zudem kommt die Gemeinde den Bürgern bei den Kosten entgegen. So wurde beschlossen, die Bürger generell um fünf Prozent zu entlasten. Diese Möglichkeit räumt das Innenministerium ein, wenn die Gemeinde ihren Eigenanteil entsprechend erhöht. Bei Ausgaben von einer Million Euro pro Jahr sparen die davon betroffenen Anlieger insgesamt 50 000 Euro.

Mit diesem Beschluss folgte der Gemeinderat gleichlautenden Anträgen von Grünen und CSU, die eine Entlastung von fünf Prozent gefordert hatten. Hans Böhmer (FW) sprach sich für eine stärkere Entlastung aus. Das Innenministerium räumt den Kommunen nämlich einen Spielraum von bis zu 15 Prozent ein. Der Betrag, den die Gemeinde zusätzlich freiwillig übernimmt, fehlt dann allerdings für andere kommunale Aufgaben. In Abhängigkeit zur jeweiligen Kategorie der Straßen - es gibt Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen sowie Ortsdurchfahrten -, schwankt der Anteil der von den Anliegern zu bezahlenden Kosten künftig zwischen 75 und 25 Prozent. Mit neuen Satzungen - beschlossen wurde auch eine neue Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen -, erhofft sich die Gemeindeverwaltung vor allem auch mehr Rechtssicherheit.

So entsprachen die alten Satzungen schon lange nicht mehr der aktuellen Rechtslage, was immer wieder zu langwierigen juristischen Auseinandersetzungen geführt hatte. Außerdem galten in Gröbenzell bisher allein für Anliegerstraßen vier unterschiedliche Sätze für die Höhe der von den Bürgern zu tragenden Kosten, obwohl aus Gründen der Gleichbehandlung nur ein einziger Satz zulässig gewesen wäre. Ein weiteres grundsätzliche Problem bestand darin, dass über Jahrzehnte altes und falsches Ortsrecht, was in der Debatte unstrittig war, immer wieder überarbeitet worden war. SPD-Fraktionssprecher Peter Falk wies darauf hin, dass für die Wohngebiete, in denen die Straßenausbaukosten noch nicht abgerechnet sind, weiterhin die früheren Satzungen gelten. Mit der Forderung nach Überleitungsbestimmungen setzte sich Peter Falk im Gemeinderat nicht durch.

© SZ vom 14.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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