Emmering/München:Unfallverursacher muss Feuerwehr bezahlen

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Nach einer tödlichen Kollision am Bahnübergang schickt Emmering eine Rechnung für den Einsatz der Rettungskräfte. Das Verwaltungsgericht München gibt der Gemeinde recht

Von Ariane Lindenbach, Emmering/München

Die Gemeinde Emmering muss die Kosten für den Feuerwehreinsatz bei dem schrecklichen Unfall am Bahnübergang an der Dr.-Rank-Straße nicht tragen. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat eine entsprechende Klage der Firma Egerland abgewiesen. Deren Fahrzeug hatte die Kollision damals verursacht: Ein mit vier Autos beladener Sattelschlepper des Kfz-Logistikers war auf dem Bahnübergang liegen geblieben. Eine mit Fahrgästen besetzte S-Bahn rammte den Laster; dessen Fahrer kam bei dem Unglück im Februar 2013 ums Leben.

In der Nacht des 20. Februar 2013, etwa um halb elf, kam es zu dem Unfall. Wie ein Gutachter inzwischen herausgefunden hat, blieb der Sattelschlepper des Fahrzeug-Logistikers Egerland wegen eines Getriebeschadens direkt auf dem Bahnübergang liegen. Der 62 Jahre alte Fahrer konnte zwar das Führerhaus noch verlassen. Doch bevor er sich von den Gleisen entfernen konnte, rammte eine aus Fürstenfeldbruck kommende S-Bahn trotz Notbremsung den mit vier Pkw beladenen Auflieger. Der stürzte um und klemmte den 62-Jährigen ein, der noch an der Unfallstelle starb. Die 17 Fahrgäste der S-Bahn und der Lokführer blieben, von einer leichten Blessur abgesehen, unverletzt. Feuerwehren aus Emmering, Eichenau, Olching Fürstenfeldbruck und München sicherten die Unfallstelle. Die Gemeinde Emmering hat deshalb für ihre Wehr einen Kostenbescheid über knapp 5000 Euro an die Firma Egerland erlassen. Weil deren Haftpflichtversicherung diese Kosten nicht zahlen wollte, klagte sie gegen den Bescheid.

All das fasste die Vorsitzende Richterin der 7. Kammer, Gertraud Beck, zu Beginn der Verhandlung zusammen. "Mit den Feuerwehreinsätzen ist das immer so ein Streitthema", sagte sie und spielte auf die Unsitte an, dass zunehmend öfter Kostenbescheide angefochten werden. An den Rechtsanwalt gewandt, der die Versicherung vertritt, verwies sie auf ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH). "Wenn alle Beteiligten haftpflichtversichert sind, besteht überhaupt kein Grund mehr für eine Kommune, die Kosten zu übernehmen." Das treffe auch auf den vorliegenden Fall zu, sagte sie und signalisierte dem Klägervertreter gleich zu Beginn, dass er schlechte Chancen habe.

Dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Emmering blieb die Vernehmung aber nicht erspart. Als Einsatzleiter hatte Robert Klement das Zusammenspiel der Rettungskräfte koordiniert. Aus Emmering seien 26 Feuerwehrleute und vier Fahrzeuge im Einsatz gewesen, antwortete er der Vorsitzenden. Wie sich zeigte, hatten weder Gericht noch Kläger die zweite Seite der Kostenaufstellung gesehen. Daraus geht etwa hervor, dass der Einsatz um 22.40 Uhr begann. Ein Teil der Männer war bis 2.30 Uhr im Einsatz, der Rest bis 7.30 Uhr. Wie Klement berichtete, sicherten die Emmeringer die Unfallstelle und leuchteten sie aus. Kameraden aus Eichenau und Olching halfen derweil, die Fahrgäste aus der S-Bahn zu evakuieren. Weil die Fahrzeuge unterschiedliche Kilometersätze zwischen neun und 15 aufwiesen, musste Klement für jedes ausführen, welche Wege es weshalb gefahren war. Am Ende seiner Ausführungen sagte Beck: "Für das Gericht ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass da zu viel berechnet wurde."

Nach diesem Resümee war die Entscheidung des Gerichts, die erst am Donnerstag bekannt gegeben wurde, keine große Überraschung. Emmerings Bürgermeister Schanderl begrüßte das Urteil. Alles andere hätte er als falsch empfunden. Auch aus moralischer Sicht, denn schließlich leiste die Feuerwehr eine wichtige Aufgabe, noch dazu ehrenamtlich und zu einem Preis, den es in der privaten Wirtschaft nicht gebe. Die Firma Egerland wollte sich nicht zu dem Urteil äußern, da es vor allen Dingen die Haftpflichtversicherung betreffe. Wie der Versicherer heißt, wollte man auch nicht preisgeben.

© SZ vom 08.08.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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