Ausnahmen vom Bebauungsplan:Nachbarprotest ohne Erfolg

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Auf diesem Grundstück dürfen mehr Wohnungen entstehen, als im Bebauungsplan erlaubt. (Foto: Günther Reger)

Bruck lässt sozialen Wohnungsbau an Münchner Straße zu

Von Franziska Stadlmayer, Fürstenfeldbruck

In Fürstenfeldbruck sind bezahlbare Wohnungen rar und besonders im Bereich des sozial geförderten Wohnungsbaus ist der Bedarf um ein Vielfaches höher als das Angebot. Ein Problem, das auch die Stadt nicht im Handumdrehen lösen kann, zumal Bauplatz knapp ist und Investoren oft großzügige, teure Wohnungen favorisieren. Doch die Stadt versucht nun, aktiv die angespannte Lage am Wohnungsmarkt zu entzerren. Neben der Regelung, dass Investoren bei neuen Großprojekten in Zukunft 40 Prozent sozial geförderten Wohnungsbau einplanen müssen, ist auch eine Nachverdichtung in älteren Siedlungsstrukturen, soweit möglich, erwünscht.

Dies geschieht nun an der Münchner Straße 63, nahe dem Schulzentrum am Tulpenfeld. Die Gegend ist von Einfamilienhäusern mit teils großzügigen Gärten dominiert, welche teilweise Platz für weitere Wohneinheiten bieten würden. Auch auf dem Grundstück Nummer 63 sieht die Stadt ein solches Potenzial, weshalb vor gut drei Wochen die Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus erteilt wurde. Dafür wurden Ausnahmen vom Bebauungsplan gemacht: Baugrenzen durften überschritten werden, und es wurde vereinbart, dass die festgesetzten Zahl an Wohneinheiten überschritten werden darf. Dies sei dadurch legitimiert, dass "eine maßvolle Nachverdichtung innerhalb älterer Siedlungsstrukturen städtebaulich erwünscht" sei und diese Abweichung vom Bebauungsplan dem städtebaulichen Grundkonzept nicht zuwiderlaufe, heißt es in einem Antwortschreiben der Stadt an die Nachbarn. Einige von ihnen sind aus verschiedenen Gründen nicht mit der Bebauung einverstanden.

Brucks Zweiter Bürgermeister Erich Raff bestätigt, dass es Gespräche mit den Nachbarn gegeben hat, zeigt aber Unverständnis über "die reflexhafte Abwehr jeglichen Bauvorhabens". Gerade die Vehemenz, mit der bei so manchem Bauprojekt gegen Sozialwohnungen vorgegangen werde, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Da der Investor bereits ein recht heruntergekommenes Haus auf dem vorderen Teil des Grundstücks an die Stadt vermietet hat, welche dort Obdachlose unterbringt, schließt Raff nicht aus, dass auch das neu zu bauende Mehrfamilienhaus auf dem hinteren Teil des Grundstücks von der Stadt genutzt werden könnte. Eine zweite Obdachlosenunterkunft sei aktuell jedoch nicht geplant, vielmehr könne er sich eine Belegung mit verschiedenen Gruppen vorstellen, die dringend eine sozial geförderten benötigen.

Auch Stadtbaumeister Martin Kornacher befürwortet das Bauprojekt. Eine solche Nachverdichtung sei jedoch an diesem Teil der Münchner Straße nicht für alle Grundstücke eine Option, da sogenannte Flurlappen, also nicht als Bauland ausgewiesene Landstücke, die ursprünglich für eine Stichstraße vorgesehen waren, die real bebaubare Fläche der verschiedenen Grundstücke variieren. Dies erkläre, wieso an der Straße bereits Bauanträge für ähnliche Projekte abgewiesen worden seien.

Das Grundstück Nummer 63 bietet jedoch laut Kornacher genug Ausgleichsflächen, um den Bau eines Mehrfamilienhauses zu rechtfertigen. Auch er kann die Bedenken, die sich bei einem solch massiven Bauprojekt in einem mehrheitlich von Einfamilienhäusern dominierten Viertel ergeben, nachvollziehen: "Wirkliche Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Klage sehe ich nicht".

© SZ vom 13.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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