Aufregung um Berufsbezeichnung:Regierung weist Beschwerde ab

Bürgermeisterkandidatin scheitert mit Einspruch gegen Wahlzettel

Die Regierung von Oberbayern hat die Beschwerde von Elisabeth Staffler gegen den Stimmzettel zur OB-Wahl in Bruck zurückgewiesen. Die Kandidatin hatte kritisiert, dass auf dem Zettel ihre Berufsbezeichnung nicht vollständig abgedruckt sei. Staffler wird auf dem Wahlschein als "pflegende Angehörige" und "Bachelor of Science" genannt, nicht aber die Fachrichtung "Biochemie und Management". Der Beschwerdeausschuss entschied in der öffentlichen Verhandlung, dass die von Staffler gewünschte Bezeichnung zwar nicht verboten gewesen wäre, aber von ihr selbst nicht auf dem entsprechenden Formular angegeben worden war. Die Stadtverwaltung sei nicht dazu verpflichtet gewesen, die Bewerberin besonders darauf aufmerksam zu machen, dass die Angaben aus dem von ihr ausgefüllten Formular für die Wahlzettel übernommen werden.

Staffler könnte gegen diese Entscheidung erst nach der OB-Wahl klagen - sofern sie die Wahl verliert - will aber darauf verzichten, wie sie der SZ am Dienstag erklärte. Gleichwohl übte Staffler scharfe Kritik an der Stadtverwaltung: "Ich bin die einzige Kandidatin, bei der keine fachliche Qualifikation auf dem Stimmzettel steht. Das ist eine Ungleichbehandlung." Das Formular habe sie nicht selbst ausgefüllt, sondern der zuständige Referent im Rathaus, ohne sie auf die Bedeutung hinzuweisen. Als sie den Wahlzettel moniert habe, wäre es möglich gewesen, "pragmatisch und unbürokratisch" zu reagieren, stattdessen habe man einfach weiterdrucken lassen.

Besonders beschwerte sich Staffler über Christian Kieser, den Juristen der Stadt. Dessen öffentliche Äußerung, ihre Beschwerde über den Wahlzettel sei "Theater" und sie solle sich auf den Wahlkampf konzentrieren, bezeichnete sie als rufschädigend. Als Wahlleiter habe Kieser seine Neutralitätspflicht verletzt.

© SZ vom 12.04.2017 / bip - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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