Amtsgericht:Teuer bezahlte Luxusparfüms

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Mutter, Tochter und Freundin wegen Diebstahls angeklagt

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Soll man nun Mitleid haben mit diesem Trio auf der Anklagebank - mit der arbeitslosen Frau, 37, ihrer minderjährigen Tochter, 15, und deren Freundin, 18? Oder würde mit einem milden Urteil nicht das Signal gegeben: Alles gar nicht so schlimm, was sind schon ein paar Parfümflaschen, die man im Drogeriemarkt mitgehen lässt?

Rechtssprechung ist bisweilen eine Gratwanderung. Davon freilich lässt sich Amtsrichterin Anna Kappenschneider am Mittwoch nichts anmerken. Sie bleibt freundlich, gleichermaßen aber distanziert und konsequent. Am Ende kommen die drei Angeklagten mit einem blauen Auge, aber mitnichten ungeschoren davon.

Die Tat selbst räumen die Fürstenfeldbruckerinnen ein. Wichtig ist ihnen lediglich, dass sie im Februar in der Pasinger Drogerie jede für sich lange Finger gemacht haben. Nicht unwichtig, denn "gemeinschaftlicher Diebstahl" würde strenger geahndet. An jenem Samstag betreten die drei zwar gemeinsam das Geschäft, drinnen trennen sich dann aber ihre Wege. Das bestätigt der Ladendetektiv, der beobachtet, wie eine die Verpackung eines Parfümflakons entfernt und diesen in der Handtasche verschwinden lässt. Vor dem Drogeriemarkt konfrontiert sie der 50-Jährige damit, kontrolliert mit Unterstützung eines Kollegen anschließend die beiden anderen Frauen und alarmiert die Polizei. Insgesamt vier Parfümflaschen von Markenherstellern im Wert von 232 Euro werden sichergestellt. Hätte es sich um Lebensmittel gehandelt, läge die Sache für Staatsanwältin und Richterin etwas anders. Aber Luxusartikel? Dass die drei Angeklagten angeben, ihnen fehle das Geld beziehungsweise es habe sich um "ein Geburtstagsgeschenk für meinen Mann" gehandelt, ändert nichts an dieser laut Staatsanwältin "völlig sinnlosen Tat". Verschärfend kommt hinzu, dass die 37-Jährige und die 18-Jährige nicht das erste Mal wegen Diebstahls mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Strafmildernd angerechnet werden die umfassenden Geständnisse und die Beteuerungen, sich zu bessern - auch wenn Zweifel bleiben angesichts der entwaffnend offenen Worte der 18-jährigen Mutter eines Kleinkinds: "Ich verspreche, dass ich es nicht mehr mache ... mal schauen ..."

Bei der 15-Jährigen orientiert sich Anna Kappenschneider an den Empfehlungen des Vertreters der Jugendhilfe. Das Verfahren wird eingestellt, sofern sie auf Vermittlung des Resozialisierungsvereins Sprint 32 Sozialstunden ableistet. Auch für die 18-Jährige kommt das mildere Jugendstrafrecht zur Anwendung. Sie muss bis Oktober 48 Sozialstunden ableisten. Kommt sie ihrer Verpflichtung nicht nach, könnten allerdings bis zu vier Wochen Ungehorsamsarrest verhängt werden, warnt Anna Kappenschneider.

Die 37-jährige Mutter von drei Kindern kommt nicht so einfach davon. Mütter müssten ein Vorbild sein, hält ihr die Staatsanwältin vor. "Das wiegt ganz schwer." Die von ihr im Plädoyer geforderten 80 Tagessätze zu je 15 Euro reduziert die Richterin in ihrem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil auf 60. Anna Kappenschneider will dies als "Denkzettel" verstanden wissen - im erneuten Wiederholungsfall könnten die beiden Frauen im Gefängnis landen.

© SZ vom 02.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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