Amtsgericht:Straftat vorgetäuscht

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Puchheimerin will Ex-Freund Einbruch anhängen: Geldstrafe

Von aRIANE LINDENBACH, Puchheim/Fürstenfeldbruck

Nachrichten von Einbrüchen in Wohnungen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Es war mitten an einem Dienstagvormittag, zehn Uhr, und ihr Ex-Freund hatte angekündigt, dass er an jenem Tag vorbeikommen würde, um seine Sachen abzuholen. Dennoch rief die 32 Jahre alte Puchheimerin die Notrufnummer an und erklärte, in ihr Heim werde gerade eingebrochen. Auch als die Polizei vor Ort auf die Anzeigenerstatterin traf, dauerte es noch eine Weile, bis die Alleinerziehende die Einsatzkräfte aufklärte, dass es sich nicht um Diebe, sondern um ihren Freund handeln würde. Ein Richter am Amtsgericht in Fürstenfeldbruck sprach die Puchheimerin nun wegen Vortäuschens einer Straftat und Missbrauchs von Notrufen schuldig. Die bislang nicht vorbestrafte Mutter von zwei Kindern muss insgesamt 1750 Euro Geldstrafe bezahlen.

Zu Beginn der Verhandlung versucht die 32-Jährige noch, den Vorsitzenden Richter davon zu überzeugen, dass sie sich an jenem Vormittag im April durch einen Anruf ihrer Nachbarn hatte verwirren lassen. "Da sind fremde Menschen in meiner Wohnung", hätten ihr die mitgeteilt, die würden irgendwie verdächtig wirken, wiederholt die Angeklagte ungefähr, was ihr Nachbar ihr damals am Telefon gesagt hatte. Daraufhin habe sie die 110 gewählt und einen Einbruch gemeldet.

Allerdings hatte die Puchheimerin, wie sie einräumt, ihre Nachbarn bereits am Vortag instruiert. Sie hatte der Frau erzählt, was sie mit ihrem Ex-Freund vereinbart hatte. Nämlich dass er gegen 13 Uhr seine Sachen abholen kommen werde. Als dann aber drei Stunden früher der Anruf ihres etwas alarmiert wirkenden Nachbarn kam, betont die 32-Jährige, "stand das für mich in keinem Zusammenhang". Für den Vorsitzenden Johann Steigmayer klingt das angesichts der Gesamtsituation "nicht plausibel". Zumal die 32-Jährige ihre Einbrecher-Theorie auch dann noch aufrecht hielt, als sie bereits von der Arbeit nach Hause zurückgekehrt war und ihren Ex unter den Umzugshelfern entdeckt hatte. "Ich war auch total verwundert, dass mein Exfreund da ist." Und nein, sie habe ihn nicht sofort als solchen gegenüber der Polizei ausgegeben, sondern zunächst danach gefragt, "wieso er jetzt die Küche und meine anderen Sachen mitnehmen darf".

"Genau das ist es nämlich: Sie haben versucht, mit der Polizei zivilrechtliche Ansprüche zu klären", sie habe die Staatsdiener für ihre Interessen instrumentalisieren wollen, fasst Steigmayer zusammen. Und wird von der Aussage eines Polizisten bestätigt. "Sie hat nicht den Eindruck gemacht, dass bei ihr eingebrochen wird, sondern gleich: Lass die Küche da", schildert der Beamte, wie sich für ihn damals die Situation dargestellt hatte.

Der Nachbar der Angeklagten bestätigt zwar, dass ihm seinerzeit die Gestalten vor dem Haus "sehr komisch" vorgekommen seien. Er betont aber mehrmals, gegenüber der 32-Jährigen damals am Telefon nichts von Dieben gesagt zu haben. Darüber hinaus belegt ein Chat im Mobiltelefon des Exfreunds, dass die Puchheimerin bereits im Vorfeld gedroht hatte, ihn anzuzeigen, falls er die für den gemeinsamen Haushalt angeschaffte Küche ohne ihr Einverständnis mitnehmen würde.

"Es ging der Angeklagten darum, einen polizeilichen Einsatz herbeizuführen und den Abtransport der Sachen zu verhindern", sagt der Staatsanwalt. Er beantragt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 26 Euro. Der Verteidiger wertet die Mitnahme der Küche, über deren Zukunft übrigens eine zivilrechtliche Entscheidung noch aussteht, als Diebstahl und fordert einen Freispruch. Den Richter kann er damit nicht überzeugen. "Sie wusste genau, dass das es ihr Ex-Freund ist", stellt er fest. "Sie hat die Polizei missbraucht", noch vor Ort hätte sie die Situation aufklären können, wenn sie sofort klar gemacht hätte, dass das ihr Exfreund ist. Er verhängt gegen die nicht vorbestrafte Frau 70 Tagessätze a 25 Euro.

© SZ vom 05.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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