Amtsgericht:Schimpftiraden auf die Polizei

Lesezeit: 2 min

Mehrfach vorbestrafter junger Mann muss wegen verbaler Ausfälle gegenüber Beamten für zehn Monate ins Gefängnis

Von Julia Kiemer, Fürstenfeldbruck

Beleidigungen müssen sich Polizeibeamte fast ständig anhören. Meist sehen sie über kleinere verbale Ausfälle hinweg. Sind die Herren und Damen doch häufig alkoholisiert und eben nicht mehr Herr ihrer Sinne, wenn sie sich im Ton vergreifen. In diesem Fall jedoch blieb ihnen keine andere Wahl, als das Delikt zur Anzeige zu bringen: Ein 28-jähriger hatte die Beamten nach einer Festnahme als Tatverdächtiger wegen Körperverletzung massiv beleidigt. Gefallen sind unter anderem "harmlosere" Worte wie "Hurensohn", "Schlampe" oder "Ich ficke dein Leben", aber auch Beleidigungen mit historischem Kontext wie "Ihr Drecksjuden" oder "Ihr gehört doch alle ins KZ". Dafür musste sich der in Deutschland lebende bosnische Staatsbürger nun wegen Beleidigung vor Gericht verantworten. Dabei wurden ihm seine fehlende Reue und Schuldeinsicht sowie die vielfachen Vorstrafen zum Verhängnis. Der Richter verurteilte den 28-Jährigen zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Am besagten Abend, dem 30. Januar diesen Jahres, war der Angeklagte in Feierlaune, wie er es selbst beschrieb, und wollte den Tag in einer Kneipe im östlichen Landkreis ausklingen lassen. Dabei war reichlich Alkohol im Spiel, etwa fünf Bier und eine halbe Flasche Schnaps trank der Mann nach eigenen Angaben in etwa fünf Stunden. Nach Verlassen der Kneipe soll er in eine Schlägerei verwickelt gewesen sein. Die gerufenen Polizeibeamten nahmen ihn aufgrund einr blutigen Hand als Tatverdächtigen fest und brachten ihn zu Polizeiinspektion. Dass der 28-jährige mit der Festnahme überhaupt nicht einverstanden war, habe er lautstark zum Ausdruck gebracht, wie er vor Gericht erklärte. "Ich habe getobt und bin eben ausgerastet", so der Angeklagte. An seine Wortwahl könne er sich aber nicht erinnern, einzig als "Hurensöhne" habe er die Beamten betitelt. Weiterhin erzählte er, man hätte ihn auf der Inspektion misshandelt und die Polizisten hätten ihn ausgelacht, wodurch er sich provoziert gefühlt habe. "Die haben mich behandelt wie ein Stück Dreck." Deshalb sei später auch das Wort "Rassisten" gefallen, räumte der Bewohner aus dem östlichen Landkreises in der Verhandlung ein.

Für den Richter jedoch schien die Beschreibung des Tathergangs des Angeklagten nach Anhörung der beiden Zeugen, zwei der drei betroffenen Polizeibeamten, mehr als zweifelhaft. Er sei sich sicher, dass die Beamten trotz der Respektlosigkeit und Aggressivität des Angeklagten ihre Aufgabe pflichtbewusst und respektvoll erledigt hätten. Dass dem Angeklagten aufgrund des hohen Alkoholwerts, 2,0 Promille wurden gemessen, nicht bewusst gewesen sei, was er gesagt habe, schloss der Richter aus, da der 28-jährige nach eigenen Angaben regelmäßig entsprechende Mengen trinkt. Die Wortwahl bezeichnete Richter Johann Steigmayer in jedem Fall als inakzeptabel, besonders die Beleidigungen mit historischem Kontext. Der Angeklagte habe alle Register gezogen und bewusst seinen Hass zum Ausdruck bringen wollen. Die Fähigkeit, sich Schuld einzugestehen, fehle bei dem Angeklagten völlig, resümierte auch der Staatsanwalt. Es sei ein klarer Hang zu Straftaten vorhanden, auch ein mehrmaliges einschlägiges Bewährungsversagen liege vor. Zudem sei auch eine schnelle Rückfälligkeit erkennbar. Seinem Antrag auf eine zehnmonatige Freiheitsstrafe schloss sich daher Richter Steigmayer an.

© SZ vom 02.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: