Amtsgericht:Prokurist zu Geldstrafe verurteilt

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50-Jähriger gesteht vor Gericht, ausländische Arbeitskräfte beschäftigt zu haben, obwohl diesen die nötigen Papiere fehlten

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Online bestellt und schon am nächsten Tag nach Hause geliefert: Diesen Service beanspruchen immer mehr Leute. Dass dadurch nicht nur der Verkehr auf den Straßen zunimmt, sondern auch billige Arbeitskräfte benötigt werden, die wiederum irgendwo wohnen müssen, ist bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck deutlich geworden. Ein Richter verurteilte den 50 Jahre alten Prokuristen einer Logistikfirma im östlichen Landkreis wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt zu 5400 Euro Geldstrafe. Der Angeklagte hatte zugegeben, dass er bei den Papieren für drei ukrainische Arbeitskräfte nicht so genau hingeschaut hatte - und ihnen so einen Job ohne Arbeitserlaubnis ermöglichte.

In einem Rechtsgespräch verständigten sich die Prozessbeteiligten zum Auftakt des Verfahrens auf den Strafrahmen im Falle eines Geständnisses. Wie der Vorsitzende Richter Johann Steigmayer verkündete, erwarte den Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 70 bis 120 Tagessätzen. Die Tagessätze geben die Größenordnung einer zu erwartenden Strafe vor. "Mein Mandant räumt ein, dass der Tatvorwurf nicht ganz zu Unrecht gegen ihn erhoben wurde", leitete der Verteidiger das Geständnis ein. Dieser gebe zu, "die Papiere, Ausweise der Leute, nicht ordentlich überprüft zu haben. Er hat das billigend in Kauf genommen", sagte der Jurist.

"Das Ganze tut mir leid, aber ich habe etwas daraus gelernt", bekräftigte der Angeklagte. Auf eine Bemerkung des Richters, die darauf anspielte, dass sich die beiden schon länger von Gerichtsverhandlungen her kennen und er bereits früher ein Wiedersehen erwartet hätte, grinste der 50-Jährige und verwies auf Ehefrau und Kinder. Seither bemühe er sich, ein rechtschaffenes Leben zu führen. Nach der Firma gefragt, berichtete er, dass seine Frau Geschäftsführerin und er Prokurist sei. Die GmbH sei im Jahr 2009 gegründet worden, erziele zwei Millionen Euro Umsatz im Jahr (bei 25 000 Euro Gewinn) und habe 50 bis 70 überwiegend ausländische Mitarbeiter. Man arbeite ausschließlich mit Leihfahrzeugen und vermiete den Kräften Schlafplätze in Wohnungen. 320 Euro verlangt das Unternehmen für ein Bett in einem Doppelzimmer. Die Firma habe die Wohnungen angemietet, verwalte sie und zahle Nebenkosten, Reinigung und etwaige Schäden. Nach der Darstellung des Angeklagten zahle die Firma dabei fast noch drauf.

Bei der Detailrechnung musste der Richter zugeben, dass vermutlich wirklich kaum ein Gewinn hängen bleibt. Aber was das Einkommen des Angeklagten angeht, das er mit 1000 Euro und damit deutlich unter dem der Fahrer angegeben hatte, glaubten ihm weder der Staatsanwalt noch Johann Steigmayer. Dementsprechend veranschlagten sie die Tagessatzhöhe bei 60 Euro, was einem Nettomonatseinkommen von 1800 Euro entspricht. Der Staatsanwalt wägte ab zwischen dem strafmildernden Geständnis und der Tatsache, dass der Angeklagte noch eine Bewährungsstrafe offen hatte, als er die Straftat beging. Er beantragte eine Strafe von 120 Tagessätzen. Der Verteidiger wies hinsichtlich der vielen Straftaten seines Mandanten darauf hin, "dass in den letzten Jahren nichts mehr passiert ist" und die jetzige Tat nicht einschlägig sei. Er forderte 70 Tagessätze zu je 40 Euro. Mit 90 Tagessätzen blieb der Richter etwa in der Mitte zwischen den Anträgen.

© SZ vom 26.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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