Alling:Unbefangener Bürgermeister

Die Kommunalaufsicht im Landratsamt ist der Auffassung, dass Allings Zweiter Bürgermeister Hans Schröder (CSU) in Angelegenheiten zum Bebauungsplan "Westlich der Gilchinger Straße" mit abstimmen durfte. FW-Sprecher Hans Friedl hatte dies in Frage gestellt und Befangenheit vermutet, weil die Elektrofirma des Vizebürgermeisters vor Baubeginn für den Bauträger den Baustrom-Anschluss hergestellt hatte. Schröder habe als Firmenchef für die Satzung keinen "unmittelbaren Vorteil", urteilte die Kreisbehörde. Diese "Unmittelbarkeit" wäre aber Voraussetzung, um eine persönliche Beteiligung festzustellen.

© SZ vom 13.10.2015 / mann - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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