Alling:Starke Gegnerschaft

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Ersatz durch Wohnblock: Das Haus in der Greppenstraße soll abgerissen werden und einem betreuten Wohnen weichen. (Foto: Günther Reger)

Naturschützer und Nachbarn kritisieren Projekt für betreutes Wohnen in Alling

Von Manfred Amann, Alling

Der Bund Naturschutz (BN) lehnt die Planung der Gemeinde Alling für mehr Baurecht am südöstlichen Ortsrand "in diesem großen Umfang" ab. Dort soll ein Sondergebiet "Barrierefreies Wohnen" ausgewiesen werden. Überdies haben sich acht Familien, die in der Greppenstraße in unmittelbarer Nähe des geplanten Sondergebietes wohnen, dagegen ausgesprochen, dass in ihrer Nachbarschaft inmitten einer ruhigen Einfamilien- und Reihenaussiedlung ein Wohnblock für bis zu zehn Wohnungen errichtet werden soll. Einer der Beschwerdeführer hat bereits ein Anwaltsbüro eingeschaltet. Dieses moniert, dass durch die Verdichtung am Ortsrand, aber insbesondere durch die "exorbitante Verdichtung" auf dem Sondergebiet, das städtebauliche Gleichgewicht gestört werde.

Dass es in der Gemeinde einen Bedarf an Seniorenwohnungen gebe, sei aus städtebaulicher Sicht keine Erklärung dafür, in einer homogenen Wohngegend auf einem Grundstück deutlich mehr Wohnrecht zuzulassen als auf den übrigen 15. Ferner kritisiert Rechtsanwalt Ewald Zachmann, dass eine Zunahme der Verkehrsbelastung zu erwarten sei und dies nicht ausreichend berücksichtigt werde. Er zweifelt auch daran, dass eine Seniorenwohnanlage mit nur zehn Wohnungen, Tiefgarage und Gemeinschaftsräumen rentabel sei, und fürchtet, dass die teuren Wohnungen nicht nur an Senioren vergeben werden könnten.

Wie Planer Sebastian Neudecker vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erläuterte, soll einer Fremdnutzung dadurch vorgebeugt werden, dass für das Sondergebiet nicht nur barrierefreies, sondern "betreutes Wohnen" festgesetzt wird. "Das hat erhebliche Einschränkungen zur Folge", erklärte dazu Bürgermeister Frederik Röder (CSU), mit dem Grundeigentümer sei dies aber bereits abgestimmt. In den Stellungnahmen zum Planungsentwurf wird mehrfach angemahnt, den "Gleichheitsgrundsatz" einzuhalten. Dem Grundbesitzer, der das Seniorenhaus errichten will, dürfe keine Sonderstellung eingeräumt werden, heißt es, und ein Anwohner vermutet sogar eine "Gefälligkeitsplanung mit enormer Aufwertung" für diesen einen Grundstücksbesitzer. Zudem wird die Befürchtung geäußert, dass so ein massiver Baukörper mit Tiefgarage Auswirkungen auf das Grundwasser haben könnte und es zu Wasserschäden an den Nachbarhäusern kommen könnte. Dafür gibt es laut Bürgermeister Röder aber keine Hinweise.

In den Einwendungen wird auch vorgebracht, dass mehr Baurecht auch mehr Verkehr in die Greppenstraße bringen werde und es zu Parkplatzproblemen kommen werde. Keinesfalls wollen die Anlieger eine Einbahnregelung, wie sie vor kurzem angeordnet worden war. "Diese Angelegenheit hat sich mittlerweile aber erledigt", sagte Röder, denn die Schilder seien nach kurzer Zeit wieder abgeschraubt worden. Man werde über ein Verkehrskonzept nachdenken, auch wenn nicht zu erwarten sei, dass auf jedem Grundstück schon gleich ein zweites Haus gebaut wird.

Der BN sieht in der Planung keine Nachverdichtung, sondern eine "klassische Ortserweiterung", da eine große Ortsrandfläche im Außenbereich erstmals bebaut werden soll. Die Gemeinde teilt nun diese Auffassung und sucht die Genehmigung für die Änderung des Bebauungsplanes in einem Regelverfahren zu erhalten. Dies bedeutet, dass ein Umweltbericht erstellt und eine ökologische Ausgleichsfläche nachgewiesen wird.

© SZ vom 20.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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