Alling:Gericht lehnt Baustopp ab

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Die Allinger Landwirtsfamilie Killer fürchtet weiter um die Existenz ihres Betriebes durch ein Wohnbaugebiet, das in unmittelbarer Nachbarschaft entsteht. (Foto: Reger)

Allinger Bauer kämpft weiter vergeblich gegen Nachbarhäuser

Von Manfred Amann, Alling

Das Verwaltungsgericht (VG) München hat keine Bedenken, dass gegenüber der Tankstelle in Alling weiter gebaut wird und hat daher den Antrag von Rechtsanwalt Ewald Zachmann auf einen sofortigen Baustopp abgelehnt. Zachmann, der Christian Killer vertritt, der durch die Wohnbebauung erhebliche Einschränkungen für die Entwicklung seines landwirtschaftlichen Betriebes am Steinlacher Weg und wegen der unvermeidbaren Geruchsausbreitung durch die Tierhaltung Konflikte mit den Nachbarn befürchtet, wollte mit dem Baustopp verhindern, dass "vollendete Tatsachen" geschaffen werden, nachdem der Bebauungsplan vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) außer Kraft gesetzt worden war.

Das Tauziehen ist mit der Ablehnung des Baustopps aber noch nicht zu Ende. Zachmann hält die Entscheidung nicht für haltbar und hat deshalb postwendend Beschwerde an höherer Stelle eingelegt. Seiner Ansicht nach haben die VG-Richter die Entscheidung des VGH, der höchsten Rechtsinstanz in Bayern, in unzulässiger Weise ignoriert und sogar Feststellungen getroffen, die dem Urteil der obersten Richter widersprechen. Der VGH hatte im Mai den nachgebesserten Bebauungsplan "Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße" per einstweilige Anordnung ebenso außer Vollzug gesetzt wie zuvor den ursprünglichen Plan. Nach Zachmanns Ansicht wurde mit der Aufhebung des Bebauungsplanes auch ein Baustopp verhängt, da bei der Erstellung des Bebauungsplanes Abwägungsfehler gemacht wurden. Da aber trotzdem munter weitergebaut wurde, hatte der Anwalt beim VG die Durchsetzung des Baustopps beantragt.

Mittlerweile sind bereits ein Drei- und ein Vierspänner im Rohbau errichtet und eingedeckt und die Gemeinde hat damit begonnen, einen kleineren Bebauungsplan zu erarbeiten, in den die beiden Reihenhauszeilen integriert sind. Von der Gemeinde und vom Landratsamt werden die Bauarbeiten weiter geduldet, da man davon ausgeht, dass die Geruchsbelastung, die von Killers Hof ausgeht, im nördlichen Bereich des aufgehobenen Bebauungsplanes auch dann die Grenzwerte nicht übersteigen wird, wenn Killer den bereits genehmigten Schweinemaststall für 252 Tiere in Betrieb genommen hat. Selbst wenn noch ein zweiter Maststall gleicher Größe errichtet würde, würden die Grenzwerte kaum erreicht, so die Begründung der Gemeinde.

Das Landratsamt hatte zudem drauf hingewiesen, dass der Bauträger auf eigenes Risiko arbeitet. Diese Ansicht teilen offensichtlich auch die Richter und kommen zu dem Schluss, dass Killer hinsichtlich der Nachbarrechte durch das Bauvorhaben nicht verletzt wird und es daher für die Verhängung eines sofortigen Baustopps keine Notwendigkeit gebe. "Ich bin überrascht, dass ein rechtswidriges Bauen geduldet werden soll, weil angeblich der Mandant nicht in subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten verletzt sein soll", erklärt dazu Zachmann. Dass Killer in diesen Rechten durch die Bebauung sehr wohl verletzt werde, beweise eindeutig die Außervollzugsetzung des Bebauungsplans durch den VGH. Nun könne die Rechtsstellung des VGH nicht anders gesehen werden, weil der im Grundgesetz verankerte Grundsatz auf effektiven Rechtsschutz dadurch vereitelt würde, so Zachmann.

© SZ vom 05.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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