Alling:Bauen auf unsicherem Grund

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Auch wenn der Staatsanwalt ermittelt und der Bebauungsplan vom Verwaltungsgericht außer Vollzug gesetzt worden ist: Die Gemeinde Alling will das neue Wohngebiet westlich der Staatsstraße zügig vollenden

Von Manfred Amann, Alling

Auch wenn der Generalstaatsanwalt München wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ermittelt, möchte die Gemeinde Alling nun auch den südlichen Teilbereich des umstrittenen "Wohngebietes westlich der Staatsstraße" zügig bebauen. Wie der Rechtsbeistand der Gemeinde informierte, will Alling erreichen, dass der Verwaltungsgerichtshof München den Beschluss vom 17. April 2015 "wegen nachträglicher Änderung der Verhältnisse" wieder aufhebt, mit dem der ursprüngliche Bebauungsplan für das Gesamtgebiet außer Vollzug gesetzt worden war. Dies würde bedeuten, dass die Bebauungspläne für die beiden Teilbereiche Nord und Süd sozusagen nachträglich für vollzugsfähig erklärt würden und somit weiter gebaut werden dürfte.

Nahe rücken die Häuser im Norden an den Bauernhof (im Hintergrund) heran. Dagegen wehrt sich der Landwirt. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Rechtsanwalt Ewald Zachmann, der die Familie Killer vertritt, hatte im Klageverfahren stets argumentiert, dass die Pläne für die Teilbereiche nicht umgesetzt werden dürften, da diese auf dem ursprüngliche Bebauungsplan für das gesamte Gebiet beruhten, der vom VGH außer Vollzug gesetzt wurde. Die im Nordbereich bereits errichteten Gebäude hält Zachmann daher für "Schwarzbauten". Dass man diese nun per Antrag nachträglich legalisieren lassen wolle, dagegen werde man sich vehement zur Wehr setzen. Es könne nicht sein, dass man erst Fakten schaffe und dann versuche, diese für rechtmäßig erklären zu lassen. Das Vorgehen zeige aber deutlich, dass die Gemeinde nun indirekt seinen Rechtsstandpunkt anerkenne, dass die Planung für den nördlichen Teilbereich nicht hätte umgesetzt werden dürfen und der südliche auch nicht bebaut werden könne, so lange es kein endgültiges Urteil in der Streitsache gebe, erklärte Zachmann.

Die Gemeinde Alling will aber auch im Süden unverdrossen weiter bauen lassen. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Familie Killer, die am Steinlacher Weg auf ihrem Aussiedlerhof Landwirtschaft mit Tierhaltung betreibt, wehrt sich gegen das Baugebiet, weil aufgrund der Nähe der geplanten Wohnbebauung zu ihrem Hof Konflikte mit den Nachbarn wegen Geruchsbelästigung vorprogrammiert seien und die Entwicklungsmöglichkeit für ihre Landwirtschaft dadurch stark eingeschränkt würde. Um zu verhindern, dass auch im Süden durch vermutliche Schwarzbauten Fakten geschaffen werden, hatte der Olchinger Anwalt die Gemeinde aufgefordert, bis zum 30. Juni zu erklären, dass die Bauten nicht im sogenannten Freistellungsverfahren, also ohne weitere Beratung über Bauanträge, genehmigt werden, wie Bürgermeister Frederik Röder unlängst angekündigt hatte. So lange der ursprüngliche Bebauungsplan außer Vollzug gesetzt sei, gelte dies auch für die nachträglich veränderten Pläne für die zwei Teilbereiche, eine Baugenehmigung wäre also unzulässig, so Zachmann.

"Wir werden uns dem Antrag widersetzen, betont Killers Anwalt. Dabei werde man die unzulässigen finanziellen Vorteile problematisieren, die sich die Gemeinde in der Vergangenheit offenbar versprechen ließ, und auch, dass der Bebauungsplan an einem "unheilbaren" Abwägungsmangel leide. Es spreche nämlich viel dafür, dass die finanziellen Vorteile für die Gemeinde die Abwägung beeinflusst hätten, führt Zachmann an. Es werde auch zu ermitteln sein, wie es dazu gekommen sei, dass ein Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße in die Fragestellung des Bürgerentscheides habe einfließen können. Die damalige Bürgerinitiative sei anfänglich nur gegen den landwirtschaftlichen Betrieb der Familie Killer und deren Pläne gerichtet gewesen, einen Schweinemaststall zu errichten. Plötzlich sei die Wohnbebauung mit aufgenommen worden. Zu prüfen sein werde auch die Verquickung früherer Eigentümer des nördlichen Bereichs, da dieser wegen der Hochwassergefahr und des hohen Grundwasserstands als unbebaubar gegolten habe. Möglicherweise seien vor dem Bürgerentscheid Zusagen hinsichtlich der Schaffung von Baurecht gemacht worden.

© SZ vom 06.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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