Freund beschäftigt:Amigo-Vorwürfe gegen CSU-Politikerin

Lesezeit: 2 min

Die Bundestagsabgeordnete Hannelore Roedel beschäftigt ihren Freund als "fachlichen Berater" - es geht um mehrere tausend Euro aus Steuergeldern. Roedel weist die Kritik der Spezlwirtschaft zurück.

Jan Bielicki

Die Münchner Bundestagsabgeordnete Hannelore Roedel ist in den Verdacht der Spezlwirtschaft geraten. Die CSU-Frau hat über zwei Jahre ihren Lebensgefährten auf Kosten des Bundestages als ihren Mitarbeiter beschäftigt und ihm so mehrere tausend Euro an Steuergeld zukommen lassen. Sie selbst sieht darin kein Problem: "Ich habe mich an die Regeln gehalten."

Hannelore Roedel (CSU) (Foto: Foto: bundestag.de)

Auf Anfrage der SZ bestätigte Roedel, bereits kurz nach ihrem Einzug in den Bundestag im Herbst 2002 den Steuerfachmann Hans-Dieter Schmitt-Sody als "fachlichen Berater" in ihr Mitarbeiter-Team geholt zu haben. Der Arbeitsvertrag sei im Mai 2005 aufgelöst worden. Sie räumte ein, dass der Bundestag die Zahlungen an ihren Freund und Berater übernommen habe - aus dem Geld, das jedem Abgeordneten für die Beschäftigung von Mitarbeitern zusteht.

10.660 Euro für Mitarbeiter zur Verfügung

Tatsächlich gesteht das Parlament jedem seiner Mitglieder einen Betrag von monatlich höchstens 10.660 Euro zu, um damit Mitarbeiter für ihre Büros in Berlin und im Wahlkreis einstellen und bezahlen zu können. Dabei schließt der oder die Abgeordnete den Arbeitsvertrag direkt ab, die Bundestagsverwaltung erledigt dann die Abrechnung und Auszahlung der Gehälter.

Grundsätzlich dürfen die Abgeordneten in diesem Rahmen einstellen, wen sie wollen - allerdings verfügt Paragraf 12 des Abgeordnetengesetzes einige deutliche Einschränkungen: "Der Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Mitarbeitern, die mit dem Mitglied des Bundestages verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren, ist grundsätzlich unzulässig", versucht das Gesetz, Vetternwirtschaft auf Kosten des Steuerzahlers zu unterbinden. Und: "Entsprechendes gilt für den Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Lebenspartnern und früheren Lebenspartnern."

Keine eingetragene Lebensgemeinschaft

Dass Roedel und ihr Berater lange ein Paar sind, ist unstrittig. Die beiden teilen sich eine Wohnung in München. "Wir haben ja nie ein Geheimnis aus unserer Verbindung gemacht", sagte Schmitt-Sody der SZ.

Roedel, die vor ihrer Wahl im Landtag arbeitete und dort die Abrechnungen der Abgeordneten prüfte, gibt sich jedoch sicher, mit dem Arbeitsvertrag nicht gegen den Lebenspartner-Paragrafen des Abgeordnetengesetzes verstoßen zu haben.

In der Tat lassen die vom Ältestenrat des Parlaments beschlossenen Ausführungsbestimmungen allein Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft unter das Vetternwirtschafts-Verbot fallen: "Alles andere ließe sich auch gar nicht kontrollieren", erklärt eine Bundestags-Sprecherin.

Leistung und Gegenleistung

Auch den Vorwurf, gegen den Geist dieser Bestimmungen verstoßen und ihrem Lebensgefährten Steuergelder zugeschanzt und sie in den gemeinsamen Haushalt gelenkt zu haben, will Roedel nicht gelten lassen. "Leistung und Gegenleistung haben absolut gestimmt", sagt sie.

Sie habe die Zuarbeit des erfahrenen Steuerexperten für ihre Arbeiten zu einem Steuerkonzept für Arbeitnehmer oder zum Alterseinkünftegesetz unbedingt gebraucht. Sie habe auch nur "weniger als zehn Prozent" des ihr monatlich für Mitarbeiter zustehenden Betrags an ihren Freund bezahlen lassen.

Tatsächlich sollen rund 800 Euro brutto jeden Monat geflossen sein - von denen allein Roedels Partner jedoch nicht leben musste. Dem Leitenden Regierungsdirektor steht als Chef des Garmischer Finanzamts mindestens die gut dotierte Beamtengehaltsstufe A16 zu. Die Nebentätigkeit für seine Freundin habe er selbstverständlich angemeldet und genehmigen lassen, versichert der Finanzbeamte.

© SZ vom 10.9.2005 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: