Die Stadt Freising weist alle Inhaber einer Zweitwohnung darauf hin, dass Befreiungsanträge für die Zweitwohnungsteuer 2018 noch bis spätestens Donnerstag, 31. Januar, im Steueramt der Stadt Freising gestellt werden können. Das gilt vor allem auch für diejenigen Inhaber einer Zweitwohnung, die 2018 neu nach Freising gezogen sind und vom Steueramt bislang noch kein Anschreiben beziehungsweise keine Aufforderung zur Abgabe einer Zweitwohnungssteuererklärung erhalten haben. Informationen zum Thema sowie die entsprechenden Anträge finden sich auf der Internetplattform der Stadt Freising: www.freising.de (Rathaus/Finanzen/Steuern & Gebühren für Hausabgaben); Telefon: 0 81 61/5 44 22 05 oder 5 44 22 04.
Zweitwohnung:Befreiungsanträge stellen
© SZ vom 22.12.2018 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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