Zweiter Verhandlungstag:Wenig konkrete Angaben

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Im Fall der versuchten Vergewaltigung einer 13-Jährigen in Flughafen-Parkhaus kann die wohl entscheidende Frage nicht schlüssig geklärt werden

Von Peter Becker, Landshut/Flughafen

Wie hat der 35-jährige Angeklagte die Bierflasche in der Hand gehalten, als er in einer Damentoilette im Parkhaus P 20 am Flughafen auf ein 13-jähriges Mädchen losging? Dies ist wohl die entscheidende Frage bei der Strafzumessung in diesem Prozess wegen sexueller Nötigung und schwerer Körperverletzung vor der Jugendkammer am Landshuter Landgericht. Sie konnte auch am zweiten Verhandlungstag nicht schlüssig geklärt werden.

Der Angeklagte, der die versuchte Vergewaltigung bereits gestanden hat, behauptet, er sei mit ausgebreiteten Armen auf die 13-Jährige zugegangen. Die Flasche habe er mit dem Hals nach oben in der Hand gehabt. Das Strafmaß fällt indes wesentlich höher aus, wenn die Jugendkammer am Ende zu dem Schluss kommt, er habe sie am Flaschenhals gepackt, um dann wie mit einer Waffe auf das Mädchen loszugehen. Dabei hätte er zumindest eine schwere Verletzung der 13-Jährigen in Kauf genommen.

Ein Polizist der Erdinger Kriminalpolizei konnte diese Frage nicht eindeutig beantworten. Der Sachbearbeiter sagte als Zeuge, er sei natürlich davon ausgegangen, dass der Beschuldigte die Flasche an deren Hals gehalten habe, als er angeblich zuschlagen wollte. Dieses, im Prinzip einleuchtende, Bild sei automatisch während der Vernehmung des Mädchens in ihm entstanden. Konkrete Angaben hat die 13-Jährige dazu bei ihrer polizeilichen Vernehmung nicht gemacht. Da sprach sie von einer abwehrenden oder blockierenden Armbewegung, welche die erhobene Flasche zersplittern ließ.

Das Mädchen ist als Zeugin bislang nicht erschienen, obwohl sie bereits für den ersten Verhandlungstag geladen war. Der Polizist beschreibt sie als widersprüchliche Persönlichkeit. Gleichwohl am Münchner Jugendamt als Streunerin bekannt, sei sie gegenüber den Beamten sehr aufgeschlossen gewesen. Bei einer Untersuchung verschwand sie allerdings spurlos. Der Arzt hatte nur kurz das Zimmer verlassen, um eine Kamera zu holen, mit der er die Verletzungen des Mädchen dokumentieren wollte. Die 13-Jährige sei nicht mit Gleichaltrigen zu vergleichen, sagte der Polizist. Sie verfüge über wesentlich mehr Lebenserfahrung wie ihre Altersgenossinnen, die unter geordneten Verhältnissen aufwachsen. Sie wirke wesentlich älter, wenn auch nicht unbedingt wie eine 19-Jährige.

Die Idee, mit zwei Freunden und dem Angeklagten zum Flughafen zu fahren, stammte von der 13-Jährigen. Dort sei das Bier billiger, soll sie gesagt haben. Sie wolle schließlich ihren 19. Geburtstag feiern, habe sie behauptet, als sie am Münchner Hauptbahnhof auf den Angeklagten und zwei weitere Männer traf.

Am Flughafen angekommen, ging das Quartett offenbar in ein Dessousgeschäft. Dort habe einer ihrer Begleiter im wahrsten Sinne des Wortes die Hosen runtergelassen, sagte der als Zeuge geladene Polizist. Beamte nahmen deshalb ihn und seinen Bekannten mit zur Vernehmung zur Flughafenpolizei. Die Toilette, in welcher sich die versuchte Vergewaltigung ereignete, scheint im Übrigen ein Ort zu sein, der Unglück anzieht: Wenige Monate später versuchte dort eine junge Mutter ihr Neugeborenes zu töten. Der Prozess wird fortgesetzt.

© SZ vom 11.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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