Zwei neue Flächen:Solarstrom auf 33 Hektar

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Gemeinderat Rudelzhausen genehmigt Fotovoltaikanlagen

Von Peter Becker, Rudelzhausen

Zwei Flächen für Fotovoltaikanlagen hat der Rudelzhausener Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag genehmigt. Dabei handelt es sich zum einen um ein 13 Hektar großes Areal bei Niederreith. Bei Berg will Karl Schapfl eine 2,3 Hektar große Fotovoltaikanlage errichten lassen. Zusammen mit der bestehenden Anlage in Oberreith verfügt die Gemeinde nach Angaben von Bürgermeister Konrad Schickaneder dann über eine Fläche von 33 Hektar, auf der mittels Sonnenkraft Energie erzeugt wird.

Die Antragsteller werden wohl erleichtert sein, dass der Gemeinderat die beiden Projekte genehmigt hat. So kommen sie noch in den Genuss der bestehenden Regelungen zum Bau von Fotovoltaikanlagen, bevor die Bundesregierung neue Richtlinien erlässt. Diese fielen in der jüngsten Vergangenheit stets zu Ungunsten der Betreiber aus. So schrumpfte etwa die Vergütung, welche die Erzeuger von Solarstrom für die Einspeisung der sauberen Energie ins Stromnetz erhalten, immer weiter zusammen.

Wer da Sorge hat, die beiden Solaranlagen könnten auf ökologisch wertvollem Boden entstehen, der kann unbesorgt sein. Alle vorgesehenen Flächen, auf denen die Fotovoltaikanlagen entstehen sollen, befinden sich auf Konversionsflächen. Das ist in diesem Fall Gelände, auf dem einst Bentonit abgebaut wurde oder noch immer abgebaut wird. Bürgermeister Schickaneder sagte, dass bei einem Areal noch bis September der Abbau des Minerals erfolge. Wenn die Grube anschließend im Oktober verfüllt sei, könnten die Arbeiten zum Bau der Fotovoltaikanlage beginnen. Bei Konversionsflächen ist davon auszugehen, dass sie aus ökologischen Gesichtspunkten weniger wertvoll sind. Die Folgen ihrer früheren Nutzung sind noch in hohem Maß vorhanden.

Für die Genehmigung der Anlagen war es notwendig, die jeweiligen Flächennutzungspläne für die beiden Sondernutzungsgebiete zu ändern. Diese Beschlüsse hat der Gemeinderat einstimmig gefasst. Ebenso wie die zu den städtebaulichen Verträgen, welche die Kostenübernahme durch die Antragsteller regeln. Anschließend genehmigten die Gemeinderäte die Planungungen als solche. Die Entwürfe werden nun zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt. Nach einer gewissen Frist müssen sich die Mitglieder wieder während einer Sitzung mit den Planungen beschäftigen. Dann stehen die Einwendungen, die Behörden, Vereine oder einzelne Bürger zu den Vorhaben vorgebracht haben, zur Diskussion.

© SZ vom 17.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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