Zukunftsorientiert:Nicht tiergerecht

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Die zuletzt auch von den Molkereien kritisierte Anbindehaltung von Kühen ist im Landkreis Freising ein Auslaufmodell

Von Katharina Aurich, Freising

Das ganze Jahr über angebunden an einem Platz zu stehen oder zu liegen: Das ist das Schicksal von etwa 60 Prozent der Bayerischen Milchkühe, die in meist kleinen Beständen von bis zu 50 Tieren gehalten werden. Im Landkreis Freising gibt es immer noch 46 Betriebe, deren Kühe sich wegen der so genannten Anbindehaltung schlicht nicht artgerecht bewegen können. Nun haben große Molkereien wie Berchtesgadener Land, Zott, Goldsteig und Müller, die sich im Molkereiverein "milch.bayern" zusammen geschlossen haben, gefordert, dass die ganzjährige Anbindehaltung bis zum Jahr 2030 abgeschafft wird.

In den Augen von Stefan Hörmann vom Bayerischen Bauernverband in Freising ist das allerdings nichts weiter als eine Marketingstrategie der Molkereien. Denn er ist davon überzeugt, dass es die kleinen Milchviehbetriebe in zehn Jahren ohnehin nicht mehr geben wird. Das Problem werde sich von alleine lösen, da diese Betriebe entweder mangels Hofnachfolger oder wegen Unwirtschaftlichkeit aufhörten oder ihre Bestände vergrößerten und in einen staatlich geförderten Laufstall investierten, sagt Hörmann.

In nächster Zeit müssen die Milcherzeuger wegen angebundener Milchkühe offensichtlich auch keine Restriktionen - etwa Milchpreissenkungen - fürchten. Bei der Molkerei Weihenstephan in Freising, die zur Unternehmensgruppe Müller gehört, gibt man sich diplomatisch. Das Herdenmanagement, dazu zähle auch die Haltungsform, liege in der Verantwortung der Landwirte. "Wir sehen keine Veranlassung, durch weitergehende Vorschriften in die unternehmerische Freiheit und die gute fachliche Praxis der uns beliefernden Landwirte einzugreifen", antwortet Kommunikationsreferentin Carolin Kossin auf die Frage, wie die Molkerei in nächster Zeit mit der Milch von angebundenen Tieren umgehe.

Für Stefan Hörmann vom Bauernverband ist jedoch klar, das die ganzjährige Anbindehaltung nicht tiergerecht ist. Es gebe bessere Haltungssysteme, sagt er. Man könne die Anbindehaltung mit Weidegang kombinieren, kostengünstig Ausläufe anbauen oder den Betrieb grundlegend neu strukturieren und einen Laufstall errichten, was dann aber mit hohen Kosten verbunden sei. Zu diesem Schritt haben sich im Landkreis Freising, in dem es wenig Milchvieh gibt, bereits 69 Betriebe entschlossen und einen Laufstall gebaut. Im Landkreis Erding, wo traditionell mehr Milchvieh gehalten wird, gibt es 230 Laufställe und 153 mit Anbindehaltung, weiß Petra Praum, die beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Erding das Fachzentrum Rinder leitet. Die Beraterin gibt zu bedenken, dass ein Laufstall nicht grundsätzlich tiergerechter als die Anbindehaltung sei. Es komme immer auch auf das Management an, betont sie.

Weniger als etwa 50 Milchkühe konventionell zu halten und zu melken, habe wirtschaftlich keine Zukunft, zumal es im Landkreis Freising viele gute Jobalternativen gebe und kein Landwirt arbeitslos werde, wenn er seine Tiere abschaffe, sagt Hörmann. Jedem Landwirt sei klar, dass ein Anbindestall, in dem die Tiere ganzjährig stehen, ein Auslaufmodell sei. Auch der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), dessen Geschäftsstelle sich in Freising befindet, plädiert dafür, "mittelfristig" Milchkühe aus Tierschutzgründen nur noch in Laufställen zu halten. Aber die Landwirte müssten dafür einen Vollkosten deckenden Milchauszahlungspreis erhalten und die Umstellung müsse freiwillig sein, fordert Johannes Fritz vom BDM.

Ein Gesetz zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen ist vor einigen Jahren im Bundesrat gescheitert. Aber die Nachwuchsorganisation des Bauernverbandes, Deutsche Landjugend (BDL), lässt nicht locker. Sie forderte im Herbst vergangenen Jahres in einem Positionspapier, die Anbindehaltung von Rindern gesetzlich zu verbieten. Bei der ganzjährigen Fixierung solle eine Übergangsfrist von fünf Jahren gelten, bei der saisonalen Anbindung von zehn Jahren.

In der Schweiz, wo es wie in Bayern noch viele kleine Milchviehbetriebe gibt, hat man sich für eine gesetzliche Regelung entschieden und festgelegt, dass Milchkühe nur angebunden gehalten werden dürfen, wenn sie während der Vegetationsperiode 60 Tage und im Winter 30 Tage lang Auslauf haben. Insgesamt dürfen die Tiere nicht mehr als zwei Wochen ohne Auslauf sein.

© SZ vom 11.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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