Winterdienst 2019/20:Auf den Winter vorbereitet

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Mitarbeiter in Stadt und Landratsamt Freising stehen in den Startlöchern zum Schneeräumen, die Streusalzlager sind voll

Noch sind Stadt und Landkreis Freising von einem ernsthaften Wintereinbruch verschont geblieben, vorbereitet aber ist man, wie die Pressestellen der Stadtverwaltung und des Landratsamts übereinstimmend gemeldet haben. In der Stadt Freising sind nicht nur längst alle Brunnen auf möglicherweise anhaltende Minusgrade vorbereitet worden, der städtische Bauhof hat für den Winterdienst im gesamten Stadtgebiet sowie den zugehörigen Ortsteilen für die Saison 2019/20 vorsorglich auch schon 1400 Tonnen Salz eingelagert. 70 Mitarbeiter und 22 Räumfahrzeuge stehen der Pressemitteilung zufolge zum Einsatz bereit, um allein 240 Straßenkilometer in einem schnee- und eisfreien Zustand zu halten - plus die begleitenden Geh- und Radwege.

Bei bedenklichen Wetterprognosen und in eisigen Nächten rücke frühmorgens um 3.15 Uhr der Spähtrupp aus, um bei Bedarf rechtzeitig den erforderlichen Einsatz zu koordinieren, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Kollegen aus Bauhof, Stadtgärtnerei und Klärwerk würden werktags ab 4.15 Uhr mit den Räumfahrzeugen für sichere Straßen sorgen, ab 5.15 Uhr sei der mobile Handräumdienst unterwegs. An Sonn- und Feiertagen verschiebe sich der Dienstbeginn jeweils um eine Stunde nach hinten.

Bedingung für das Gelingen dieses aufwendigen Räum- und Streudienstes sei jedoch, dass die Schneepflüge die Fahrbahnen und Gehbahnen ungehindert sichern können, so die Stadtverwaltung weiter - verbunden mit dem Appell an Autobesitzer, nach Möglichkeit nicht am Straßenrand oder auf Gehwegen zu parken. Anlieger müssten zudem entlang ihrer Grundstücke innerhalb von geschlossenen Ortslagen eine ausreichende Gehbahn von Schnee räumen. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte sei diese mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Das gelte auch für die Fahrbahn in Breite von einem Meter, falls kein befestigter oder abgegrenzter Gehweg vorhanden sei.

Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege müssten freigehalten werden - und eine Räum- und Streupflicht bestehe an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Bei Grundstücken, die der städtischen Straßenreinigung angeschlossen sind, übernehme wie in den Vorjahren der Bauhof die Räumdienste.

Auch der Landkreis ist nach eigenen Angaben für den Winter gut gerüstet: Man besitze fünf Fahrzeuge, die mit Räumpflug und Feuchtsalzstreuer mit einem Fassungsvermögen zwischen drei und sechs Tonnen ausgestattet seien, heißt es in der Mitteilung aus dem Landratsamt dazu. Durch moderne Technik seien die Winterdienstgeräte innerhalb von einer halben Stunde angebaut. Das Befüllen mit Streugut dauere fünf bis zehn Minuten pro Fahrzeug. Für haftungsrechtliche Fragen erfolge eine Datenaufzeichnung der Fahrstrecken mittels GPS. Für jedes Fahrzeug gibt es einen bestimmten Räum- und Streuplan, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Der jeweilige Fahrer entscheidet demnach im konkreten Fall, ob er räumen oder nur streuen muss. Eine Winterdienstroute sei gewöhnlich in 2,5 bis 3,5 Stunden einspurig geräumt, beziehungsweise gestreut. Zusätzlich könne der Landkreis bei Bedarf auf drei Subunternehmer zurückgreifen, die mit landkreiseigenem Winterdienstgerät auf privaten Lastwagen fahren.

Die Streuguthallen auf dem Bauhof des Landkreises sind dem Landratsamt zufolge ebenfalls gut mit Streusalz gefüllt. Sie fassen etwa 3500 Tonnen. Von Dezember bis Ende März ist eine Rufbereitschaft im Drei-Schicht-Betrieb organisiert. Vom Deutschen Wetterdienst erhält der Bauhof mehrmals täglich die aktuellen Wetterprognosen. Zwei "Wetterspäher" aus den Teams kontrollieren in der Nacht die Wetterentwicklung. Sie entscheiden aufgrund ihres Wissens und ihrer Erfahrung, ob, wann und in welchem Umfang Winterdienst erforderlich ist. Bei Bedarf alarmieren sie die Kollegen per Handy.

Anlaufstelle für Rückfragen zum städtischen Räumdienst sind die Technischen Betriebe der Stadt Freising (0 81 61/5 44 70 04) oder der Städtische Bauhof (0 81 61/5 44 73 02). Eine nicht ordnungsgemäße Durchführung der vorgeschriebenen Sicherungsarbeiten zieht haftungsrechtliche Folgen für die Anlieger nach sich und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden.

© SZ vom 11.12.2019 / vo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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