Wasserwirtschaftsamt :Hausbesitzer müssen Abwasserkanäle prüfen

Auch Abwasserkanäle unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess und müssen deshalb ab und zu überprüft werden. Im öffentlichen Bereich kümmert sich darum die Gemeinde, Auch Grundstückseigentümer sind jedoch verpflichtet, die von ihnen zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Entwässerungsanlagen einschließlich der Sammelleitungen untersuchen und Mängel beseitigen zu lassen. Deshalb wird am Montag, 27. April, bei der Bürgerversammlung im Gasthaus Festner-Busch in Rudelzhausen eine Vertreterin des Wasserwirtschaftsamtes über dieses Thema informieren. Beginn ist um 19.30 Uhr.

Grundstückseigentümer müssen alle Teile der Entwässerungsanlage, die im Erdreich oder auch unter Gebäuden verlegt und an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf den Bauzustand hin, insbesondere die Dichtigkeit und die Funktionsfähigkeit, untersuchen lassen. Damit soll eine zuverlässige Ableitung des Abwassers gewährleistet und eine Verschmutzung des Grundwassers verhindert werden.

© SZ vom 24.04.2015 / ROS - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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