Vorstoß von Johann Englmüller:Petition nimmt erste Hürde

Die EU befasst sich mit Abstandsregelung an Flughäfen

Johann Englmüller, ehrenamtlicher Berater für nachhaltige Mobilität, ist mit seinem Anliegen beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments durchgedrungen: Er findet, dass Bürger, die in Bayern weniger als 3000 Meter von einem Flughafen entfernt leben, das gleiche Recht haben müssten, wie Windkraft-Anwohner - für sie gilt H-10-Regelung. Laut Englmüller müssten die Anrainer ein Projekt wie die dritte Startbahn in einer Volksbefragung ablehnen dürfen.

Seine Petition wurde unter der Nummer 0799/2014 für zulässig erklärt, da die aufgeworfene Frage in den Tätigkeitsbereich der EU falle. Die Petition geht nun in die "öffentliche Konsultation". Privatleute, Unternehmen und Organisationen mit entsprechendem Fachwissen können der Kommission nun Hinweise für die Erarbeitung ihres Vorschlags geben, bevor dieser zur Erörterung und Annahme an den Rat und das Europäische Parlament weitergeleitet wird. Das Ende der Frist ist auf 1. Juli 2016 festgesetzt.

Den Abstand von 3000 Meter begründet Englmüller mit der H-10-Reglung. Dabei wird die Höhe eines Windrades als Maßstab genommen. Bei einem Flughafen sollte deshalb mindestens die zehnfache Strecke der Mindestflughöhe (300 Meter) ab Flughafenzaun gelten. "Die Anwohner des Flughafens sollen genauso behandelt werden und wie die Anwohner von Windkraftanlagen entscheiden dürfen. Die Bürger der betroffenen Landkreise haben ein Recht darauf, gleich behandelt zu werden", schreibt Englmüller. " Ich klage hiermit gegen Ungleichbehandlung durch den Staat, wegen Gefährdung meiner Gesundheit, Zerstörung meiner Heimat und ungenügenden Schutzes meines Eigentums."

© SZ vom 01.09.2015 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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